Vollmachtbeglaubigung vom Notar
Hallo, wir, meine Tochter und ich, verkaufen ein Grundstück. Da meine Tochter Lehrerin ist kann sie beim Verkauf nicht dabei sein und wird mir eine Vollmcht zukommen lassen. Muss diese Vollmacht notariell beglaubigt werden? Danke Mit freundlichem Gruß Karin Alpers
2 Antworten
Aber sicher! Ohne notarielle Vollmacht kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Natürlich könnte man die auch nachreichen. Allerdings auch dann bleibt der Tochter der Gang zum Notar nicht erspart und komplizierter wird es obendrein.
Stadt ?? Aber erst seit Zehlendorf euch aufgewertet hat !! ;-)))
aber hallo...... wir haben Zehlendorf aufgenommen.... den kleinen reichen Bezirk... G
Aus § 167 BGB (Erteilung der Vollmacht):
(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.
(2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.
Geht hervor, dass diese nicht notariell beglaubigt werden muss. Ich hielte es aber für zweckmäßig, wenn Deine Tochter vor dem Notar diese Vollmacht erteilt. Dadurch wird vermieden, dass der Notar die Vollmacht anzweifelt und er die Beglaubigung des Kaufvertrags verweigert.
In "meiner" Stadt arbeiten Notare auch am Nachmittag .... ;-)