Oma schenkt Eigentumswohnung der Enkelin, geht das ohne Steuern? Informiert Notar das Finanzamt?
Meine Mutter hat ihre Eigentumswohnung (4-Zimmer-Wohnung) an ihre Enkelin verschenkt, leider hat sie uns (bin die andere ihrer 2 Töchter, habe 3 Kinder) nicht informiert. Das ist wohl schon gelaufen. Geht das so einfach ohne Steuern? Fällt da nicht Schenkungssteuer oder so was an? Und informiert der Notar von sich aus das Finanzamt? Danke Euch.
3 Antworten
Hallo, wenns unterm Freibetrag liegt, schon. Bei 4 Zimmern fraglich. Nicht der Notar, aber das Grundbuchamt informieren das FA.
Und die Schenkung wird natürlich aufs Erbe angerechnet, wenn sie innerhalb der nächsten 10 Jahre stirbt. Auch ggf. bei der Berechnung Eures Pflichtteils.
Hallo, dieser Link wird Dir in deiner Frage weiterhelfen.
http://www.juraforum.de/forum/erbrecht/enkel-erbe-pflichtteil-350843
K.
MinAn:
Der amtierende Notar ist gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt nach der Beurkundung eine beglaubigte Abschritt des Vertrages zu übersenden, damit entschieden werden kann, ob und in welcher Höhe Grunderwerbsteuer/Schenkungssteuer fällig ist.
Erst wenn dem Grundbuchamt die sog. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt, erfolgt die Eigentumsumschreibung.
Hierüber informiert der Notar die Vertragsschließenden.