Die zwei lt. Teilungserklärung bezeichneten PKW-Stellplätze mit jeweiligem Sondernutzungsrecht liegen direkt nebeneinander. Ein Berechtigter stellt direkt an die Grenze zwei zwar mobile aber schwere bepflanzte Holz-Blumentröge. Der andere Berechtigte ist beim Ein- und Aussteigen dadurch behindert.
- Liegt Zweckentfremdung zur Teilungserklärung vor die rückgängig zu machen ist (kein Pkw)?
- Muss darüber vorher die WEG-Mehrheit beschließen (z.B. wegen Veränderung der Außenansicht ...)?