Muss ich den Kaufvertragsentwurf zahlen?

4 Antworten

Wieder mal ein Beispiel dafür wie gerissen Makler sind. Der Makler fordert von Dir ein Bild des Personalausweises wg Kaufvertrag beim Notar. Klar da bist Du abgezockt worden. Der Makler wuste, das der Verkäufer Deinem Angebot nicht zustimmen wird.

Durch die Übermittlung des Bildes hast Du zugestimmt, das er einen Notar beauftragt. Klar das ist sein Notar, mit dem er zusammenarbeitet und er sich nachher eine Vermittlerprovision abholt.

Du wirst wohl zahlen müssen unabhängig davon, das der Notar Dir keinen Deinen Wünschen entsprechenden Vertrag zugeschickt hat. Der Verkäufer der Immobilie muss ja auch Deinen Wünschen zustimmen. Wenn er das nicht macht, wird der Notar auch keine geänderte Version erstellen, sondern vielmehr vom Nicht Zustande kommen des Vertrags ausgehen.

Gut wir kennen die Absprachen und den Vertrag mit dem Makler nicht, aber so ist es unüblich.

Zumindest hätte der Makler sagen müssen, dass er den Vertrag in Deinem Auftrag erstellen lässt.

Ausserdem beauftrag der Erwerber den Notar. Du müsstest schon dem Makler gesagt haben, dass er einen Vertragsentwurf beauftragen soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zwei Dinge stehen schon einmal fest:

Vertragsentwürfe sind dem Notar zu bezahlen.

Kein Vertragsentwurf wird dann unverändert übernommen. Es ist immer eine Anpassung an den individuellen Fall vorzunehmen.

Die entscheidende Frage ist hier, ob Du dem Makler die Vollmacht erteilt hast, den Notar in Deinem Namen und auf Deine Rechnung zu beauftragen. Das scheint ja wohl der Fall gewesen zu sein. Ansonsten hättest Du ja wohl kaum eine Kopie des Personalausweises übersandt.

Pinguin:

Der Notar hat den Vertragsentwurf gefertigt. Du hast ihm Personaldaten bekannt gegeben und Änderungswünsche geäussert.

Während der eigentlichen Verhandlung im Beurkundungstermin hätten alle Vertragsschliessenden Gelegenheit gehabt, noch Änderungen und Ergänzungen einzubringen.

Selbst wenn es dann zu keinem Vertragsabschluss gekommen wäre, hätte dem Notar die Entwurfsgebühr, die übrigens mit 850,-- € richtig berechnet wurde, zugestanden.

Für die Zukunft: Bestimme einen Notar deiner Wahl und lass erst dann einen Entwurf fertigen, wenn alle wesentlichen Bedingungen und Auflagen feststehen.

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