Ich habe mehrfach gelesen, dass sich die Notarkosten nach der Höhe des Vermögens - zum Zeitpunkt der Testamenterstellung - richten. Falls versehentlich erhebliche Vermögenswerte nicht angegeben wurden, ist das Testament dann trotzdem gültig? Der Notar würde defintiv als "Geschädigter" dastehen, da seine Gebühr niedriger ausfallen würde, aber ist die Gültigkeit des Testaments dadurch beinträchtigt?