Hallo, meine Tante möchte Ihr Haus verkaufen. Ihr ExMan hat ein Nießbrauchrecht. Der Nießbraucher ist laut Notarvertrag verpflichtet auch die außerordentlichen öffentlichen Lasten und insbesondere auch außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen. Ihr Ex müsste das Haus nach meinem Rechtsverständnis erhalten (auch Heizung, Dach, Kellerleckagen, Schornstein,…). Aber was ist wenn er das nicht tut. Oder wenn er die außerordentlichen öffentlichen Lasten (Straßenerneuerung) nicht zahlt (/zahlen kann)? Kann er dann aus dem Nießbrauchrecht rausgeklagt werden?