Maximale Dauer für eine Notarbestätigung?

1 Antwort

Es ist nicht klar, wo das Problem nun wirklich liegt. Nach Vertragsabschluss muss der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen und in der Regel die Verzichtserklärung der Gemeinde einholen. Bevor diese beiden Schritte abgeschlossen sind, darf der Notar gar keine Fälligkeitsmitteilung versenden.

Ich würde in jedem Fall konkret nachfragen, wo der Vorgang denn nun steht und wo genau es wegen Krankheit nicht weiter geht. Das könnte beim Notar, beim Grundbuchamt oder bei der Gemeinde sein. Je nach Antwort könntest du dort weiter nachhaken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Derdeg 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 17:11

Danke für die Antwort! :)

Vielleicht hätte es geholfen wenn ich mit erklärt hätte, das es sich hierbei um eine Erbauseinandersetzung handelt.
Ich habe auf meine Anteile der Immobilie verzichtet und werde entsprechend ausbezahlt.
Finanzamt hat über alle notwendigen Dokumente Einsicht erhalten und entsprechendes OK gegeben.

Also grundsätzlich ist alles erledigt was Einsicht der Dokumente, Finanzamt, Grundbucheintrag / Änderung etc. betrifft.
Es scheitert nur daran das der Notar durch interne Krankheitsfälle mit dem aufsetzen des Schreibens nicht hinterherkommt auf das die Bank wartet um den Kredit freigeben zu können / wollen.

Gibt es da fristen wann er die Schreiben spätestens aufgesetzt und verschickt haben muss?
Wie gesagt, Notar wurde bereits bezahlt, und erst auf meine Nachfrage habe ich überhaupt eine Information bekommen.

Ich hoffe damit bin ich etwas detaillierter, tut mir leid wenn es davor nicht der Fall war.

Grüße

UndertakerOWL  27.09.2021, 10:31
@Derdeg

Man könnte dem Notar eine letzte Frist setzen und anschließend die Notarkammer ansprechen. Oder täglich anrufen und nerven, das hilft auch manchmal.