Maximale Dauer für eine Notarbestätigung?
Hallo zusammen,
ich / wir haben aktuell folgendes Problem:
Wir schlagen uns seit knapp 5 Monaten mit Finanzamt, Bank und Notar herum wegen einer Immobilie.
Jetzt haben wir ENDLICH alles soweit geregelt. Alle Parteien haben unterschrieben, die Schreiben liegen beim Notar vor, der Kredit bei der Bank und die entsprechenden Überweisungen sind vorbereitet.
Wir warten seit nun mittlerweile 3-Wochen das etwas passiert, aber es passiert einfach nichts. Nach einem kurzen Gespräch gestern mit der Bank haben die uns mitgeteilt das noch nichts vom Notar bei ihnen ankam und haben uns auf den Notar verwiesen.
Dort haben wir dann direkt angerufen und es kam nach kurzer Rücksprache lediglich die Info: "Ja also in den nächsten 3-4 Wochen wird das nichts, das dauert noch länger wegen Krankheitsfällen!"
Also aktuell scheitert alles an der Notarbestätigung.
Lange Rede kurze frage:
Wie lange darf sich denn der Notar zeitlassen das schreiben fertig zu machen wenn jeder auf das Geld / die Bank auf die unterlagen wartet?
Welche Rechte habe ich?
Grüße :)
1 Antwort
Es ist nicht klar, wo das Problem nun wirklich liegt. Nach Vertragsabschluss muss der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen und in der Regel die Verzichtserklärung der Gemeinde einholen. Bevor diese beiden Schritte abgeschlossen sind, darf der Notar gar keine Fälligkeitsmitteilung versenden.
Ich würde in jedem Fall konkret nachfragen, wo der Vorgang denn nun steht und wo genau es wegen Krankheit nicht weiter geht. Das könnte beim Notar, beim Grundbuchamt oder bei der Gemeinde sein. Je nach Antwort könntest du dort weiter nachhaken.
Man könnte dem Notar eine letzte Frist setzen und anschließend die Notarkammer ansprechen. Oder täglich anrufen und nerven, das hilft auch manchmal.
Danke für die Antwort! :)
Vielleicht hätte es geholfen wenn ich mit erklärt hätte, das es sich hierbei um eine Erbauseinandersetzung handelt.
Ich habe auf meine Anteile der Immobilie verzichtet und werde entsprechend ausbezahlt.
Finanzamt hat über alle notwendigen Dokumente Einsicht erhalten und entsprechendes OK gegeben.
Also grundsätzlich ist alles erledigt was Einsicht der Dokumente, Finanzamt, Grundbucheintrag / Änderung etc. betrifft.
Es scheitert nur daran das der Notar durch interne Krankheitsfälle mit dem aufsetzen des Schreibens nicht hinterherkommt auf das die Bank wartet um den Kredit freigeben zu können / wollen.
Gibt es da fristen wann er die Schreiben spätestens aufgesetzt und verschickt haben muss?
Wie gesagt, Notar wurde bereits bezahlt, und erst auf meine Nachfrage habe ich überhaupt eine Information bekommen.
Ich hoffe damit bin ich etwas detaillierter, tut mir leid wenn es davor nicht der Fall war.
Grüße