Muss die Zustimmung zur Löschungsbewilligung notariell beglaubigt sein?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Tommy:

Es gehört allgemein zum Service einer Bank, den Eigentümer darauf hinzuweisen, dass es zur Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch neben der Bewilligung auch des Löschugsantrags des Eigentümers mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung bedarf.

Oftmals steht in der Bewilligung bereits vorgedruckt:" Der Eigentümer beantragt die Löschung."  Damit halbieren sich die Kosten des Notars, weil er keinen Entwurf zu fertigen hat sondern lediglich die Unterschrift des Eigentümers beglaubigt.

In diesem Fall geht es ja wirklich nur um die Beglaubigung Deiner Unterschrift.

50,- Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank