Muss die Zustimmung zur Löschungsbewilligung notariell beglaubigt sein?
Nach Rückzahlung eines Darlehens habe ich von der Bank eine Löschungsbewilligung erhalten. Da diese über ein Dienstsiegel der öffentlich-rechtlichen Bank verfügt, habe ich mich gefreut, dass ich keinen Notartermin benötige (der bekanntermaßen Geld kostet). In vielen Foren wird dies ebenfalls so bestätigt. Da das Formular auch die Zustimmung des Eigentümers vorsieht, habe ich unterschrieben und damit die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld bestätigt. Beim Grundbuchamt erklärte man mir dann aber, dass auch die Zustimmung des Eigentümers vom Notar beglaubigt werden müsse. Obwohl ich als Eigentümer doch persönlich vor Ort war, um die Löschung zu beantragen. Muss ich jetzt trotz Löschungsbewilligung mit Dienstsiegel doch zum Notar und die Kosten dafür tragen?
2 Antworten
Tommy:
Es gehört allgemein zum Service einer Bank, den Eigentümer darauf hinzuweisen, dass es zur Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch neben der Bewilligung auch des Löschugsantrags des Eigentümers mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung bedarf.
Oftmals steht in der Bewilligung bereits vorgedruckt:" Der Eigentümer beantragt die Löschung." Damit halbieren sich die Kosten des Notars, weil er keinen Entwurf zu fertigen hat sondern lediglich die Unterschrift des Eigentümers beglaubigt.
In diesem Fall geht es ja wirklich nur um die Beglaubigung Deiner Unterschrift.
50,- Euro.