Kann ich mit meinen Vorstrafen in Deutschland eine Ausbildung zum Notarfachangestellten beginnrn?

4 Antworten

Ob Notare grundsätzlich auf Vorlage eines Führungszeugnisses bestehen läßt sich nicht sagen. Das könnten nur Insider wissen.

Klar sein muß Dir aber, das so etwas möglich ist. Der Notar ist kein Freiberufler wie der Rechtsanwalt, sondern Amtsträger. Man bezeichnet derartige Amtsträger ohne feste Besoldung als Gebührenbeamte.

Bei der Ernennung von Notaren wird das Führungszeugnis routinemäßig eingeholt. Kann sein, dass der Notar das auch bei seinen Angestellten und Auszubildenden macht.


Andri123  09.04.2024, 17:29

Ich fände es folgerichtig, das als Notar auch von den Angestellten zu verlangen. Immerhin haben diese die Unterlagen in der Hand und sind im Alltag für eine rechtskonforme Bearbeitung ohne Photoshop verantwortlich.

Im Gegensatz zu Notaren und den früher so bezeichneten Altenpflegern finde ich im Netz aber keine Rechtsvorschriften zum Notarfachangestellten.

Im Schwabenland fungierten die Notariate übrigens sogar als Betreuungsgerichte.

Privatier59  09.04.2024, 18:02
@Andri123

In Baden-Württemberg gibt es den Beamtennotar. Im Gegensatz zum Nurnotar und Anwaltsnotar ist der festbesoldeter Justizbeschäftigter und hat dann offenbar auch noch andere Aufgaben als die beiden übrigen Kollegen.

Wenn Du dich bewirbst, musst Du mit Sicherheit ein aktuelles Führungszeugnis abgeben.

Spätestens dann wird es wohl von den meisten eine Ablehnung geben!

Es ist aber möglich, dass die Einträge bereits gelöscht sind! Hast Du dir mal Dein Führungszeugnis angefordert!?!?

PS:

Die wichtigste Info fehlt in Deiner Frage:

Wie alt warst Du in 2018 bzw. bei den Verurteilungen?


Jazz31 
Beitragsersteller
 09.04.2024, 16:44

Vielen Dank.

Bei den Verurteilungen war ich 23 Jahre alt

Alarm67  09.04.2024, 18:10
@Jazz31

Solltest Du noch nach Jugendstrafrecht verurteil worden sein, steht das normalerweise nicht im Führungszeugnis, vielmehr steht das dann im Erziehungsregister!

Darauf hat so gut wie niemand Zugriff!

Halte ich für eher unwahrscheinlich, dass Dich ein Notar unter solchen Vorbedingungen für eine Ausbildung annimmt.

Die Strafe ist gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG bereits gelöscht.

Kein Problem.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.