Schadensersatz mangels zu spät erhaltenen Grundbuchauszug? Notar hat seine Arbeit nicht gemacht?
Wir haben am 15.04.2019 ein Grundstück bei der Stadt Lohne erworben. Notarriel wurde alles über einen ansässigen Notar abgewickelt.
Natürlich haben wir auf dem Grundstück unser Haus gebaut.
Im Mai 2020 sind wir dann endlich in unser Haus gezogen.
In der folge Woche habe ich den den Antrag auf das Baukindergeld (36.000€) bei der KFW gestellt.
Den geforderten Grundbuchauszug konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht liefern.
Ich beantragte über die Seite www.dein-grundbuch.de einen Grundbuchauszug.
Die bemühten sich wirklich.
Schriftverkehr hat ich mit denen am 27.Mai/25.Juni/9.Juli.
Das Ende vom Lied war, das das Grundbuchamt sagte, das wir bisher nicht die Eigentümer wären und daher uns man keinen Grundbuchauszug geben könnte. Denn es fehlen noch Unterlagen vom Notar.
Einige male mit dem Notar telefonisch und schriftlich kommuniziert und man sagte alles wäre schon längst erledigt und man würde nochmal nachhaken.
Im September habe ich selbst schriftlich beim Amtsgericht einen Grundbuchauszug beantragt.
Das Grundbuchamt rief mich auch persönlich an und teilte mir erneut mit, das ich bisher nicht der Eigentümer sei und man meinen Antrag erstmal zur Seite legen würde und sich darum kümmern würde.
Nach vielen E-Mails und Telefonaten hatte ich noch immer nichts schriftliches.
Der Erste Antrag auf Baukindergeld war bereits abgelaufen (06.08.2020)
Man benötigt einen Grundbuchauszug in dem mal als Besitzer eingetragen ist, oder eine Vormerkung bzw. Auflassungsvormerkung eingetragen ist.
Am 17.12.2020 bekam ich endlich meinen Grundbuchauszug in dem wir als Besitzer eingetragen sind.
Jede Eintragung in diesem Grundbuch wurde erst am 07.12.2020 getätigt.
Der Grundstückskaufvertrag der inzwischen fast 18 Monate her ist, wurde am 07.12.20 im Grundbuch eingetragen.
Weder eine Vormerkung oder Auflassungsvormerkung war im Vorfeld vorgenommen worden.
Keine Eintragung wurde vor dem 07.12.2020 in diesem Grundbuch vorgenommen.
Am 18.12.2020 versuchte ich erneut den Antrag mit sämtlichen Papieren bei der KFW zu stellen.
Dieses mal hieß es wir wären schon über die 6 Monate nach Einzug.
Wir wären für die Heranbringung der Unterlagen selbst verantwortlich.
Wie sollte ich irgendeine Form des Grundbuches bis zum 01.11.20 vorlegen können? Da die ersten Eintragung im Grundbuch erst am 07.12.20 getätigt wurden.
Jetzt zu meiner Frage, da die KFW mir heute telefonisch mitteilte, das ich die 36.000€ Baukindergeld wohl nicht bekommen würde.
Kann ich nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Notar geltend machen, da er seinen Job nicht richtig gemacht hat.
Bin ja schon echt stolz, dass der notarielle Kaufvertrag vom 15.04.2019 am 07.12.2020 im Grundbuch eingetragen wurde.
Weder eine Vormerkung / Auflassungsvormerkung oder ähnliches wurden vorher eingetragen.
Nach aktuellem Stand gehe ich beim Baukindergeld ohne die 36.000€ aus.
Wo kann ich jetzt den Schuldigen suchen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
2 Antworten
Machste:
Viel Text und etliche Fragen offen, z.B.:
Wurde im not. Kaufvertrag überhaupt der Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung gestellt oder hierauf ausdrücklich verzichtet?
Bei Aufnahme von Baudarlehen: Hat die Verkäuferin die Eintragung der Grundschuld beantragt oder dir eine Belastungsvollmacht erteilt?
Wann wurde der Kaufpreis bezahlt?
Mit dem Kaufvertrag in der Hand wäre es ohne weiteres jederzeit möglich gewesen, dein berechtigtes Interesse auf Erteilung eines Grundbuchauszuges nachzuweisen. Warum hast du davon keinen Gebrauch gemacht?
Du erwähnst fehlende Unterlagen ohne sie zu benennen. Welche waren dies?
Welche Auskunft erhieltst du von der Stadt auf deine Frage nach dem Sachstand?
Du baust ein Haus auf fremden Grundstück und gehst monatelang nicht der Frage nach, was konkret der Eigentumsumschreibung entgegensteht. Kaum zu glauben
Kann ich nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Notar geltend machen
Was ist das denn für eine Frage ... ?! Kopier Dir deinen Fragethread und ab damit zum Anwalt. Über ihn wird man an entsprechende Unterlagen herankommen, an die Du als Privatmann nicht rankommst. Der Verzug könnte bei der Stadt eingetreten sein oder beim Notar. Das ist nicht ganz klar und kann hier nicht geklärt werden.
Oder aber Du verzichtest auf das BKG und lässt die Sache auf sich beruhen. Wolltest Du uns also einfach mal einen Schwank aus Deinem Leben erzählen ...weil mehr Infos wird Dir kaum jemand im Netz zum Sachverhalt geben können. Sollte ja klar sein!