Notar Kostenrechnung beim Wohnungskauf: Frage zum Geschäftswert nach GnotKG

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UwoxX:

Gegen die Berechnung des Geschäftswerts ist nichts einzuwenden. Die Regelung der Kostenpflicht ist dagegen nicht i. O.Es geht immerhin um einen Betrag von rd. 750 € (Notar, Grundbuch,Grunderwerbsteuer), der durch die Erhöhung des Wertes nvon 120 000 auf 128 568 entstanden ist.

Der Fehler war, dass ihr die Verpflichtung zur Provisionszahlung in den Notarvertrag aufgenommen habt. So ist das Gegenstand der Beurkundung geworden und damit auch beim Gegenstandswert zu berücksichtigen.


wfwbinder  26.03.2014, 21:14

DH genau so ist es.

Wenn im Vertrag noch stände, das die frühere Zugehfrau aus dem Kaufpreis vom Verkäufer noch 15.000,- Euro für die früheren Treuen dienst bekommt und der Tierschutzverein 5.000,-, wären es nochmal 20.000,- mehr.

Man sollte nur sachen aufnehmen lassen, die einen selbst betreffen.

UwoxX 
Beitragsersteller
 28.03.2014, 08:58
@wfwbinder

Können Sie das bitte mit den entsprechenden § aus dem GNotKG belegen? Vielen Dank!

UwoxX 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 20:20

Aber WIR haben diese doch NICHT gezahlt. Es sind wahrscheinlich viele irritiert, daß hier nicht der Normalfall durchgeführt wurde (KÄUFER zahlt MAKLER), sondern das Gegenteil hier der Fall ist!

Privatier59  26.03.2014, 20:24
@UwoxX

Es ist völlig egal, wer was bezahlt hat. Es kommt ausschließlich darauf an, dass die Verpflichtung dazu im Notarvertrag steht und mit beurkundet worden ist.