Ist ein Notar Pflicht, damit Cousinen fünften Grades nicht erben und andere Finanzfragen?

5 Antworten

Die Frage faßt Dinge zusammen die in unterschiedliche Zuständigkeit fallen:

Der Notar ist kein Finanzberater. Den müßte man sich anderenorts suchen.

Die Vorteile des notariellen Testaments sind Dir von wfwbinder schon genannt worden.

Ich ergänze das:

In das zentrale Testamentsregister können nur Testamente durch Notare hinterlegt werden oder solche die sich in amtlicher Verwahrung befinden:

https://www.testamentsregister.de/

Das ist bei Erblassern die keinen nahen Verwandten als Hinterbliebenen haben ein wichtiger Aspekt.

Man könnte ein Vertragstestament machen...eine eher seltene Form...eines Testamentes

Sinn war bei einem solchen Testament...um Gutshöfe etcetc an die Ursprungsfamilie zurück kommen zu lassen...vor im 17 Jahrhundert viel gemacht

Mein Stiefvater hatte sowas damals in den 60er Jahren gemacht mit seiner 1sten Frau...Von der kam das Vermögen...damals wurden 3 5jährige Kinder eingesetzt...

Nachteil ist nur so ein Testament kann man nicht neu schreiben...Vertrag ist vertrag...mein Stiefvater hätte die Reihenfolge im Testament ändern können nach dem Tode seiner 1sten Frau...die 3 Kinder waren unter 1 gesetzt ...ein Pflegesohn...war nicht im Testament bedacht aber unter Punkt 4 vorgemerkt...mein Stiefvater hätte nach dem Tod seiner 1 Frau...die Reihenfolge ändern können...und ihn auch unter 1 zu den anderen Kindern verschieben können...hatte er aber nicht gemacht...ansonsten kann man so ein Testament nicht mehr ändern...

Lassen Sie sich mal bei einem Notar über ein Vertragstestament informieren...

Wenn ihr keine Kinder habt und zur Seite(Geschwister, Cousinen etc) nicht vererben wollt, dann bleibt nur: zu Lebenszeiten verschenken, Verprasssen oder eben an eine andere nichtfamiliäre Person oder Organisation zu vererben.

Pflichtteilsberechtigt sind nur Kinder, Kindeskinder, Ehegatten und Eltern(sofern keine Kinder/Kindeskinder vorhanden). D.h. Cousinen, Geschwister und Anhang können nicht aufs Erbe zugreifen, wenn ihr diese nicht im Testament bedenkt und können auch keine Pflichtteilsergänzungsanspruch aus Schenkung und Vermächtnis/Vererbung herausleiten.


UlrichwXX 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 13:06

@Privatier59: Dich kenne ich noch aus einer anderen meiner Anfragen. Dieses Posting hast du auch sehr gut verfasst, das gleiche Lob an @wfwbinder. Doch als Ex-Hauptschüler mit lediglich Straßen- und google "Schläue" hat es berlina76 in "meiner Sprache" verständlich gemacht. Habt ihr ja auch meiner Art zu schreiben gesehen. Ja, das mit dem verprassen ist so ne Sache. Meine Frau und ich haben es als Arbeiter finanziell deswegen so weit gebracht, trotz Verluste an der Börse (Neuer Markt) und ein Hausanbau bei meinen Eltern, dass wir ohne geizig gewesen zu sein das Geld so gut es ging zusammen gehalten haben, z.B. reduzierte Lebensmittel kaufen. ;-)

Was mein Bruder betrifft. Wir haben keinen Streit. Aber seine Aussage, er hätte mehr Geld, als er ausgeben kann und seine Kinder sehe auch nur alle 10 Jahre, ganz zu schweigen vom Bruder meiner Frau, ein Bänker, nebst seinem Sprössling. All das hat mich veranlasst zu entscheiden, dass diese Personengruppe nicht einen einzigen Cent kriegen soll.

Als letztes noch, klingt makaber, ist aber kein Scherz. Es gibt ein Gnadenhof für Tiere. Ich habe mal von Anwesen gehört, auf denen Menschen Ihre letzten Jahre verbringen. Aber ob DAFÜR unser Geld ausreicht ? ;-)

Privatier59  06.10.2024, 13:54
@UlrichwXX

Um mal auf letzten Punkt zu kommen:

Meine Mutter hat ihre letzten Jahren in einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke verbracht. Es gibt einen Trägerverein dazu und in diesem Verein bin ich immer noch Mitglied obwohl meine Mutter schon über 2 Jahre tot ist. Die können Mitgliedsbeiträge und Spenden gut gebrauchen. Das kommt Deiner Vorstellung nahe. Vielleicht gibt es so etwas auch in Deiner Stadt.

UlrichwXX 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 14:35
@Privatier59

Wohngemeinschaft klingt immer gut und nicht so ein Einzelzimmer, in dem meine Mutter in einem Seniorenheim lag und das ausgerechnet zur Corana Zeit. Im Nachhinein tut es mir immer noch schrecklich leid, dass wir ihre Einsamkeit nicht besser erkannt haben. Mein Bruder kam noch seltener und ihre Enkelkinder nur ein einziges Mal. Wir durften jedoch eh nicht so oft zu Besuch kommen, wie wir wollten. ich denke nicht, dass es so eine Wohngemeinschaft bei uns im nördlichen Sauerland gibt. Aber wenn der Fall eintritt, würden wir eh wegziehen.

Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (von Dir von Hand geschrieben, Ort und Datum, Deine eigenhändige Unterschrift...) kann man ein Testament auch ohne Notar erstellen und auch beim Amtsgericht hinterlegen. In Deinem Fall ist das aber mit der Formulierung u.U. nicht so einfach.

Solltest Du nach Deiner Frau versterben, dann ist es einfach: Du suchst Dir einen Erben aus - von mir aus das deutsche Rote Kreuz, um mal ein beliebiges Beispiel zu nennen, schreibst ein entsprechendes Testament und das wars, denn Dein Bruder und seine Abkömmlinge haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Anders sieht es aber aus, wenn Du vor Deiner Frau verstirbst. Du kannst natürlich für diesen Fall Deine Frau als Alleinerbin benennen - denn Deine Verwandten erben nicht von ihr, wenn sie dann später auch verstirbt, sondern ihre Verwandten.

Solltest Du aber auch nicht wollen, dass diese Deinen Erbteil bekommen - dann wird es komplizierter. Dann solltest Du mit Deiner Frau abstimmen, was sie denn will. Sie sagt, nach ihr die Sintflut? Dann ein gemeinsames Testament, beim ersten Todesfall erbt der überlebende Ehegatte, danach das Rote Kreuz. Sie möchte doch irgendwas bestimmen? Dann wird das mit der Formulierung eines Testaments, was eurer beider Willen abdeckt, schwieriger und man sollte sich der Hilfe eines Anwalts oder eben Notars bedienen.

Aus deinem Vortrag ist leider nicht abzuleiten, welche gesetzlichen udn ggf. auch pflichtteilsberechtigte Erben es gibt.

Nur, dass es eine Ehefrau gibt (gesetzliche ERbin gem. §§ 1371, 1931 BGB) und pflichtteilberechtigt.

Deine Eltern sind verstorben. Damit wären zwar Deine Geschwister gesetzliche Erben, aber nicht pflichtteilsberechtigt.

Du könntest ein handgeschriebenes Testament machen (ggf. mit der Gattin zusammen als Berliner Testament, mit dem sich die Ehegatten erstmal gegenseitig als Alleinerben einsetzen udn gemeinsam die NAcherben festgelegt werden). So ein persönliches, handgeschriebenes Testament, kann man beim Amtsgericht hinterlegen.

Da es auch um Immobilien geht, wäre aber ein notarielles Testament trotzdem zu empfehlen. Es hat auch den Vorteil, dass dann der/die Erben keinen Erbschein brauchen und das notarielle Testament auch als BBasis für die Eigentumsumschreibung reicht.

Noch eine Lösung wäre ein Erbvertrag. Wenn die Erben feststehen, könneen Du und Deine Frau in einem vertrag mit den ausgewählten Erben genau festlegen, was nachdem Tod des Erst- und des Zweiversterben passiert. Nachteil, man kann den Vertrag nur mit den Erben gemeinsam ändern, ein Testament kann man jeweils beliebig ändern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung