Grundschuld auf Immobilie, 19 % Zins p. a. - Ist das normal?
Hallo,
ein Freund von mir hat eine Immobilie geerbt und in acht Jahre alten Grundbuchauszügen die Eintragung einer Grundschuld gefunden, von 1997:
50000 DM 19 % Zins p.a.
Ich frage mich: Wie blöd muss man sein, um so einen Vertrag abzuschließen? Und wie kann es sein, dass eine Sparkasse sowas macht, denn es war ein Vertrag mit der Sparkasse? Immerhin tut sie immer so, dass sie für ihre Kunden da wäre und in der Öffentlichkeit wird ihr der Heiligenschein verpasst.
Und wie ist es denn mit so einer Grundschuld? Da will doch der Gläubiger regelmäßige Schuldtilgung haben, oder nicht? Nun konnte mein Freund in den Kontoauszügen der letzten fünf Jahre keine Zahlungen entdecken. Ist es möglich, dass der Kredit einfach so läuft, der Gläubiger nichts sagt und mein Freund mit über 200000 € in der Kreide steht, denn dann wäre er ruiniert.
2 Antworten
Es hat keine tiefere Bedeutung welcher dingliche Zinssatz im Grundbuch steht.
Es hat also keiner einen Fehler gemacht nur du zum ersten mal den Eintrag einer Grundschuld gesehen.
So eine Grundschuld wird öfter - wie in dem Fall - nicht zu einem Darlehen gehören. Es ist einfach eine Grundschuld, zu der sicher kein Darlehen gehört. Man unterlegt damit mehr einen Dispokredit, der nie gebraucht wird und wenn er gebraucht wird, liegen die Zinsen bei dem, was ausgehandelt wird.
Reknoz: Am 27. 9. 2012 habe ich auf eine ähniche Frag geantwortet:
"Es ist sehr zweckmäßig - und entspricht seit langer Zeit der allgemeinen Übung - den Zins so hoch zu wählen, dass er alle möglichen Zinserhöhungen für das Darlehen deckt. Solange die Darlehenszinsen unter den Grundschuldzinsen bleiben, steht damit zugleich ein gewisser Spielraum zur Verfügung. Mit den überschießenden Grundschuldzinsen kann der Gläubiger einen Teil der gesicherten Hauptforderung abdecken, wen die Sicherungsabrede eine Haftung auch der Grundschuldzinsen für alle gesicherten Forderungen - z. B. Verzugszinsen, Bereitstellungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung - vorsieht, was - wie gesagt üblich ist. Der Gläubiger kann zu diesem Zweck die dinglichen Grundschuldzinsen in voller Höhe geltend machen."
Vergl. auch die Kritik.