zwangssicherungshypotek
habe am 5.9.2011 über einen notar mein haus zum 1.11. 2011 verkauft. der käufer ist mit einer auflassungsvormerkung ins grundbuch eingetragen. die grundschuldlöschungen haben sich bis jetzt verzögert sollen aber heute alle vorliegen. vor ca 10 tagen hat jemand eine zwangssicherungshypotek ins grundbuch eintragen lassen abt.3 anteilslast abt.1 . was bedeutet das. mein notar sagt das können wir ignorieren , ist das wirklich so , oder bekommt der gläubiger auch sein geld. wollte eigendlich eine ratenzahlung vereinbaren. ist dann aber mit der zsh vorgeprescht. sollte eigendlich 40000.- aus dem verkauf überhaben. das wäre dann auch weg ?
bitte info danke
1 Antwort
Dein Notar weiß es. Verfügungen, die nach der Eintragung der Vormerkung über das Grundstück getroffen werden sind insoweit unwirksam, als sie den gesicherten Anspruch (auf Eigentumsumschreibung) vereiteln oder beeinträchtigen würden (§ 883 II BGB). Im Übrigen solltest du klären, wie du der Gefahr begegnen kannst, dass der Gläubiger wegen der Forderung von 40 000 Euro womöglich den Kaufpreis pfändet.