Privatdarlehen / Vorteil einer Grundschuldeintragung
Hallo!
Ich habe vor kurzem innerhalb der Familie, meinen Eltern, ein Privatdarlehen über knap 150 KEUR gewährt. Hierzu existiert ein Darlehensvertrag, in dem neben den Rückzahlungsmodalitäten festgeschrieben ist, dass mir zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuld auf die Immobilie meiner Eltern eingetragen wird in Höhe von 150 KEUR. Dies ist jedoch noch nicht passiert, da wir noch nicht dazu gekommen sind.
Hintergrund der Absicherung über eine Grundschuld ist mein Vorhaben, möglicherweise demnächst eine eigene Immobilie zu erwerben. Da mein Eigenkapital nun weitestgehend im Privatdarlehen steckt (ging aus familiären Gründen nicht anders), hoffte ich, dass mich das dann bei der Bank "besser stellt". Auch wenn ich nicht weiß, ob mir das bei der Bank überhaupt etwas bringt (das wäre übrigens schon meine erste Frage hier).
Nun die eigentliche Frage: Meine Überlegung ist nun, die Notargebühr (ca. 1000 EUR) vorläufig zu sparen und den Vertrag dahingehend zu ändern, dass die Grundschuldeintragung nicht verpflichtend ist, aber jederzeit von mir eingefordert werden kann. Also z.B. wenn einmal eine Bank das bei meiner eigenen Finanzierung fordern würde.
Ansonsten geht es mir hauptsächlich darum, dass meine (eigene) Familie abgesichert ist und das Privatdarlehen nicht "verschwindet", falls mir einmal etwas zustoßen sollte. Das sollte m.E. aber durch den Vertrag hinreichend der Fall sein und keine Grundschuldeintragung erfordern (oder?).
Wie beurteilt ihr die Lage? Tue ich mir selbst keinen Gefallen damit, auf die Eintragung vorläufig zu verzichten?
Danke für alle Antworten!
Dies kann sich aber noch dauern, da das aktuelle Angebot sehr überschaubar ist.
3 Antworten
Dein eigener Immobilienkauf ist durch die Großzügigkeit der Darlehensgewährung ernsthaft gefährdet udn wird auf jeden Fall teurer.
Die Grundschuldeintragung würde ich nun auf den eigenen kauf verschieben, denn es könnte sein, dass die Bank spezielle Anforderungen für die Zusatzsicherheit stellt, die dann besser berücksichtigt werden können.
Auf jeden Fall wird beim eigenen Kauf mehr Geld geliehen werden müssen, also werden auch mehr Zinsen anfallen. Wenn es eine vermietete Immobilie wird immerhin steuerliche abzugsfähig, sonst entfällt auch das.
Die eigenen Zinseinnahmen aus dem Darlehen sind steuerpflichtig.
Die Bank wird die Zusatzsicherheit auf dem Elternhaus nie als Gleichwertig zu Eigenkapital sehen, denn die sehen ja auch die höhere Belastung für Zins- und Tilgung, die wegen des fehlenden Eigenkapitals notwendig werden.
Auf jeden Fall muss der Darlehensvertrag über das Privatdarlehen gut aufbewahrt werden, für den Fall, dass Du und/oder Deine Frau und Kinder das Haus nicht erben.
Deine Großzügigkeit kann für Dich noch sehr schmerzhaft werden.
Ja, dass das Ganze nicht die optimale Vorgehensweise vor dem Hintergrund meiner eigenen Pläne ist, war mir damals durchaus klar. Ging aber nicht anders aufgrund anderer (nicht finanz-mathematischer) Parameter.
Ich hoffe, dass mich das nicht ganz so teuer zu stehen kommt, da mein eigener Kauf mangels Angebot auch noch 1-2 Jahre dauern kann und sich in der Zeit mein EK über die Tilgung (12 KEUR p.a. + Zins) wieder aufbaut. Und die Zinsen besser sind, als das Geld in der Zeit auf der Bank liegen zu haben.
Der Hinweis mit den möglicherweise spezielleren Anforderungen seitens meiner Bank war auf jeden Fall hilfreich!
Gruß & Danke!
Wenn wie Sie schreiben, Sie selbst die Absicht haben demnächst eine Immobilie zu erwerben, wäre es schon sinnvoll die Eintragung im Grundbuch vornehmen zu lassen. Sie könnten dann im Erwerbsfall die Grundschuld zur Besicherung des Darlehens an die Bank abtreten. Bin mir im Moment nicht ganz sicher, das könnten Sie ja im Vorfeld noch bei einem Notar klären, ob die Option der Eintragung in dem privaten Darlehensvertrag ausreichend und/oder die Grundschuldbestellung von Grundstücken Dritter (der Eltern) rechtlich umsetzbar ist.
mrxx:
Akzeptiert die darlehensgebende Bank ausnahmsweise die Abtretung deiner Rechte aus dem Darlehensvertrag über 150 000 € mit deinen Eltern, macht sie zur Auflage, dass das Darlehen auch durch eine vollstreckbare möglichst erststellige Grundschuld auf einem werthaltigen und marktgängigen inländischen Hausgrundstück deiner Eltern gesichert ist und die Grundschuld an die Bank abgetreten wird.
Ungeachtet dieser Möglichkeit rate ich bei Darlehen in dieser Größenordnung stets zur grundbuchlichen Absicherung, auch bei Eltern.
Wo heute noch eitler Sonnenschein herrscht, kann es über kurz oder lang zappenduster aussehen: Die Eltern geraten wider Erwarten in Vermögensverfall, verkaufen das Grundstück, werden pfandlos - und du bist im Besitz eines tadellosen Darlehensvertrages, der das Papier nicht wert ist.
Oder willst du wegen einer kurzfristigen Kostenersparnis bewußt ein hohes (Ausfall-)Risiko eingehen?