Private Grundschuld rückwirkend ins Grundbuch eintragen lassen?
Hallo,
ein Immobilienkauf wurde vor vielen Jahren privat im Familienkreis finanziert, ohne dass dies vertraglich abgesichert oder ins Grundbuch eingetragen wurde. Nun besteht noch eine Restschuld für die Immobilie. Kann diese jetzt noch zwecks Absicherung des Darlehensgebers ins Grundbuch eingetragen werden, ohne dass ein Vertrag / eine schriftliche Vereinbarung besteht? Diese Rückzahlungsvereinbarung kann jetzt noch geschlossen werden, ist dies statthaft?
2 Antworten
Dass eine Grundschuld eingetragen wird veranlasst nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner, der gleichzeitig auch Eigentümer der Immobilie sein muss.
Und da eine Grundschuld von einer konkreten Forderung unabhängig ist kann das jederzeit erfolgen, aber nicht "rückwirkend", sondern zum aktuellen Datum.
Dazu geht der Schuldner zu einem Notar und beauftragt ihn, eine Grundschuld zu Gunsten des Gläubigers eintragen zu lassen.
Aber so wie ich das hier verstehe " privat im Familienkreis finanziert, ohne dass dies vertraglich abgesichert oder ins Grundbuch eingetragen wurde" gibt es momentan keinen schriftlichen Beleg für das seinerzeitige Darlehen.
Natürlich kann auch jetzt noch eine Rückzahlungsvereinbarung vereinbart werden, aber das hat mit der Grundschuldbestellung zunächst nichts zu tun. Der Schuldner muss nur damit einverstanden sein, dass das nachträglich geschieht und das Schriftstück unterschreiben.
Wenn so etwas über einen Notar erfolgt, dann kann in dieser Urkunde auch gleichzeitig die Grundschuldbestellung veranlasst werden.
Was soll denn "rückwirkend" heißen? Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt zu aktuellem Datum und zu keinem anderen.
Ohne Beteiligung des Eigentümers wird keine Grundschuld eingetragen und dessen Erklärungen dazu müssen notariell beglaubigt sein.
Dein Plan, sich da auf eigene Faust eine Absicherung zu verschaffen erscheint nach alledem reichlich unausgegoren.