Zweckerklärung Grundschuld unterschreiben?
Soll ich die Zweckerklärung für die Bank unterschreiben obwohl ich bei dem Objekt nicht im Grundbuch stehe?
Belastet mit dem Kredit wird ein gemeinsames Objekt .
Die neue Immobilie ist auf meinen Ehe Partner eingetragen obwohl er bereits zwei schuldenfreie Häuser hat.Komischer Weise wird unser gemeinsames Haus belastet obwohl ich mit dem Kauf der neuen Immobilie nichts zu tun habe ausser das ich die Zweckerklärung für die Bank unterschreiben soll.Bis jetzt weigere ich mich.
Den Kredit hat er alleine aufgenommen.
Es handelt sich um die weite Form der Zweckerklärung
2 Antworten
Paschi:
Dein Partner benötigt ein Bankdarlehen für Finanzierung der Gestehungskosten einer Immobilie.Alleineigentümer wird er.
Üblicherweise ist dieses Objekt auch mit der erforderlichen Grundschuld zu belasten. Stattdessen soll jedoch euer gemeinsames Grundstück haften. Oder mithaften? Reicht der Marktwert nicht aus? Was ist der wahre Grund? Warum unterblieb die Belastung seiner zwei lastenfreien Immobilien, was ja naheliegend wäre?
Wurde die notarielle Beurkundung der Grundschuldbestellung bereits durchgeführt und hast du auch als Miteigentümerin die gesamtschuldnerische persönliche Haftung übernommen?
Empfehlung:
Mach dich als erstes umfassend über die Bedeutung der Zweckerklärung kundig; es handelt sich höchstwahrscheinlich um eine erweiterte Zweckerklärung, die sämtliche Verbindlichkeiten gegenüher der Bank abdecken soll. Prüfe die Grundschuldbestellungsurkunde auf eine mögliche persönliche Haftungsübernahme.
Vielleicht ergänzt Du nochmal, ob es sich um eine "enge" oder "weite" Zweckerklärung handelt. Bevor die Profis antworten, hier ein link von mir.
Vielen Dank für den Tipp.
Es handelt sich um die weite Zweckerklärung.