Haus verschenkt - wer wird der neue Darlehnsnehmer?
Hallo zusammen
in der Familie gibt es ein Haus. Dieses ist bereits zur Hälfte auf mich überschrieben. Nun sind 10 Jahre um und die zweite Hälfte soll demnächst überschreiben werden. ich habe aber nur ein Nießbrauchsrecht bis zum Tod der Eltern. Auf das Haus ist noch eine Grundschuld eingetragen und das Darlehen läuft noch etwa 5 Jahre. Das Darlehn läuft auf den Namen der Eltern.
Dazu habe ich zwei Fragen:
Wenn demnächst das Haus überschrieben wird muss dann auch das Darlehn über mich laufen? Ich bin ja offiziell der neue Eigentümer.
Wir überlegen das Darlehn zugunsten der niedrigen Zinsen evtl. umzuschulden. Das Darlehn soll aber weiter auf die Eltern laufen. Geht das überhaupt, wenn diese gar nicht mehr Eigentümer sind?
Danke für eure Hilfe!
4 Antworten
Wenn demnächst das Haus überschrieben wird muss dann auch das Darlehn über mich laufen? Ich bin ja offiziell der neue Eigentümer.
Mit "überschreiben" meinst Du offenkundig die aufgrund von Schenkung erfolgte Übereignung. Die Grundschuld wird mit übernommen, was ja an sich klar sein dürfte, denn sie dient der Absicherung des Darlehens. Das Darlehen selber verbleibt aber bei den Eltern. Diese sind weiter Darlehensschuldner. Daran könnte nur mit Zustimmung des Darlehensgebers etwas geändert werden.
Wir überlegen das Darlehn zugunsten der niedrigen Zinsen evtl. umzuschulden. Das Darlehn soll aber weiter auf die Eltern laufen. Geht das überhaupt, wenn diese gar nicht mehr Eigentümer sind?
Klar geht das, bzw.,es ginge, wenn die darlehensgebende Bank mitspielt. Jedoch wird sie das nicht kostenlos tun, sondern sich den Verzicht auf den vereinbarten hohen Zins teuer bezahlen lassen. So was nennt man Vorfälligkeitsentschädigung. Allerdings vermag ich den Sinn und Zweck der gewünschten Konstruktion nicht zu erkennen.
Da wir uns gerne demnächst ein eigenes Eigenheim kaufen wollen, möchte ich nicht das bestehene Darlehn auf meinen Namen laufen haben. :)
Topcgi:
Du bist hälftiger Miteigentümer des Hausgrundstücks und Nießbrauchberechtigter. Da der jeweilige Eigentümer nicht zugleich Nießbrauchberechtigter sein kann, bezieht sich der Nießbrauch auf die andere Miteigentumshälfte, die auf dich übertragen werden soll.
Aus der Grundschuld haftet der Grundstückseigentümer nur mit dem Grundstück. In das sonstige Vermögen des Eigentümers kann nur dann vollstreckt werden, wenn er die persönliche Haftung übernommen hat, und zwar dadurch, dass ein abstraktes Schuldversprechen abgegeben wurde.
Vermutlich haften deine Eltern und du auch persönlich. Der Gläubiger könnte im Falle des Zahlungsverzugs alle persönlichen Schuldner heranziehen oder in das Objekt vollstrecken.
Kommt es zu der geplanten Umschuldung, liegt es in der Entscheidung des Neugläubigers, ob er die alleinige persönlichen Haftung deiner Eltern akzeptiert oder, was die Regel ist, dich als Alleineigentümer ebenfalls verpflichtet. Das schließt jedoch nicht aus, im Innenverhältnis mit den Eltern eine andere Regelung zu treffen.
Ja, ich dacht mir schon das ich in gweisser Weise haftbar bin.
Das sollte jedoch kein Thema werden da alles solide finanziert istswoie genügend Kapital und Sachwerte bei allen Parteien vorhanden ist. Das Haus ist in ca. 7 Jahren abbezahlt und die Mieteinahmen würden reichen derzeit zur 3-4 fachen Höhe der monatlichen Darlehnsrate aus. Sollte also keine katasprohe eintreten geht alles ohne Probleme seinen Weg.
Wir werden trotzdem versuchen, das Darlehn weiter über die Eltern laufen zu lassen, vielleicht klappt es ja.
ad 1. Darlehen ist Darlehen und Haus ist Haus. Die Übereignung des Hauses (oder eines Teils davon) durch Schenkung beläßt die Grundschuld (Sicherheit für das Darlehen) an Ort und Stelle. Das Darlehen läuft weiterhin auf die Eltern. Die Bank wird der Schenkung zustimmen müssen. Es kann Dir daher im schlimmsten Fall passieren, daß wenn die Eltern das Darlehen nicht mehr bedienen können, Dein Haus von der Bank verwertet wird. Idealerweise würden die Eltern daher das Darlehen anders besichern und damit das Haus grundschuldfrei Dir schenken.
ad 2. Ob eine Umschuldung möglich ist, hängt von den Darlehenskonditionen ab. Ist eine Kündigung möglich? Der Verkauf des Hauses oder eine Schenkung sind jedenfalls kein Grund, weswegen das Darlehen gekündigt werden sollte. Die Umschuldung wird - wenn sie möglich sein sollte - eine Sicherheit benötigen. Handelt es sich dabei nicht um das Haus der Schuldner (Deiner Eltern), so bedeutet dies für Dich praktisch, daß Du mit dem Haus für das Darlehen der Eltern bürgst. Kein Problem, aber ggf. riskant.
Wenn Du also selbst demnächst ein Haus kaufen möchtest, solltest Du solche Risiken vermeiden. Da das elterliche Haus nicht wegläuft, kannst Du Dich doch erst mal um das eigene Haus kümmern und dann im Laufe der nächsten Jahre die Übernahme der zweiten Haushälfte organisieren. Dann vielleicht ja sogar schuldenfrei bzw. dann vielleicht sogar als weitere Sicherheit für die Umschuldung Deines Baudarlehens :-)
Hallo
vielen Dank für dein hilfreichen Antworten!
Das Haus ist eines von mehreren die noch überschrieben werden müssen, daher kann die Übertragung nicht warten. Da die Grundschuld nicht mehr so hoch ist (30% vom Hauswert) würde ja die Immobilie selbst als Sicherheit dienen.
Ich denke es wäre sinnvoll erst den laufenden Darlehnvertrag mit niedirgeren Zinsen umzuschulden und dann die Immobilie an mich zu schenken. Die Zinsbindungsfrist ist vor 2 Monaten nach 10 Jahren ausgelaufen und wir könnten den vertrag kündigen.