Bei mir wird eine Wohnung durch die WEG zwangsversteigert, weil der Eigentümer sein Wohngeld nicht bezahlt hat. Was passiert den da mit dem Grundschuldeintrag einer Bank, deren Darlehen noch bedient wird. Muss ich als Erwerbe diese Grundschuld übernehmen und das Darlehen weiter bedienen oder wird das Darlehen von dem Betrag, den ich an das gericht zahle abgelöst und die Grundschuldeintragung gelöscht?