Grundschuld niedriger als Darlehenssumme

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Wieso sollte es von Nachteil sein, wenn die Grundschuld niedriger als die Darlehenssumme ist? Dadurch spart doch der Darlehensnehmer Gebühren bei der Eintragung als auch später bei der Löschung.

Aus Sicht des Kreditnehmers sehe ich beim geringeren Grundschuldbetrag als dem gewährten Darlehnsbetrag keinen Nachteil, sondern evtl. den Vorteil geringerer Notar- und Gerichtsgebühren.

Die Bank gewährt hingegen zumindest intern zwei Darlehnstranchen: eine zinsgünstige (grundschuld)besicherte in Höhe von ca. 60 % des Beleihungswertes und eine höher verzinsliche, unbesicherte in Höhe des Restbetrages. Die besicherte Tranche kann die Bank mit Pfandbriefen refinanzieren, die andere allerdings nicht.

Ob der Darlehnsnehmer eine Ahnung dieser beiden Tranchen mit einer unterschiedlichen Verzinsung (und Zinsbindungsdauer?) bekommt, könntest Du uns bitte mitteilen.

Hallo,

danke erstmal für die äußerst zügigen Rückmeldungen. Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn mit einer niedrigeren Grundschuld Vorteile (niedrigere Gebühren ect) verbunden sind, aber ich möchte halt auch einen eventuell bestehenden Haken nicht übersehen (z.B. dass der Fall einer Zwangsvollstreckung, was hoffentlich nie eintreten wird, dadurch noch nachteiliger für den Schuldner ausgehen würde). Ich kann halt schlecht zu der Dame sagen, dass sie Quatsch erzählt bzw. lügt. Die Grundschuld wäre 175000 Eur, Darlehenssumme ist 190000 Eur, wobei 24000 Eur davon vom Land durch eine Zinsverbilligung gefördert und verbürgt wird. Mit dem Zinssatz kann ich zufrieden sein, kann man nicht anders sagen.