Müssen beim Eintragen der Grundschuld beide Darlehensnehmer unterschreiben auch wenn nur einer der Eigentümer ist?

3 Antworten

Korrekturr:

Diana:

Zu unterscheiden sind

die dingliche Sicherheit zu Gunsten der Bank  für das zur
Belegung des Kaufpreises für das Hausgrundstück gewährte Darlehen
in Form einer vollstreckbaren Grundschuld an sicherer, meist erster
Rangstelle im Grundbuch der Alleineigentümerin; nur du bist
berechtigt, die Eintragung im Grundbuch zu beantragen,

die persönliche Schuldübernahme durch dich und den
Lebensgefährten als Gesamtschuldner.

Der Notar beurkundet in nur  e i n e r   Urkunde den
Eintragungsantrag vor dir als der Eigentümerin   u n d  
das persönliche Schuldanerkenntnis mit 
Zwangsvollstreckungs-Unterwerfung von euch beiden.

Bei Zahlungsverzug hat die Gläubigerin die Möglichkeit, in eurer
persönliches Vermögen zu vollstrecken (z. B. Gehaltspfändung,
Sachenpfändung).

Bei einem Rückstand von mindestens 2,5 % des Darlehens kann sie
Antrag auf Zwangsversteigerung der Immobilie beim zuständigen
Amtsgericht stellen.

Vor Einleitung einer solchen Maßnahme sind einige Voraussetzungen
zu erfüllen, z.B. Kündigung, Zustellung der Schuldurkunde.

Sorry.

Wenn Ihr beide den Kredit abgeschlossen habt, dann geht die Bank auch von einer gesamtschuldnerischen Grundschuld aus, die in Deinem Eigentum (Grundbuch) eingetragen wird. Ohne diesen Eintrag gibt es keine Kreditauszahlung.

Wenn alleinige Eigentümerschaft geplant war, dann hätte man den Kredit auch nur allein aufnehmen dürfen (und nicht noch mit Lebensgefährten/-partner). Dazu hätte eine ausreichend starke Bonität von Dir gehört. Aber der Zug scheint nun abgefahren zu sein. 


baufinord  17.11.2016, 08:19

...sorry, "LittleArrow", wenn ich deutlich werde, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man auf die Beantwortung von Fragen hier einfach verzichten....

...aus Sicht des Lebensgefährten ist die Mitverpflichtung im Darlehensvertrag -obwohl er nicht Miteigentümer der Immobilie ist- zwar grundsätzlich möglich, aber letztlich nicht unbedingt sinnvoll....er darf zwar fleissig mitbezahlen, aber wenn die Beziehung mal auseinandergehen sollte, steht er ohne jede Gegenleistung da...er ist dann gegenüber der Bank noch immer in der Verpflichtung, hat aber keinerlei wirtschaftlichen Vorteil...hier sollte man sich nochmal von einem Notar hinsichtlich eines Partnerschaftsvertrages beraten lassen...sollte "dian71" beispielsweise versterben, hat ihr Partner keinerlei Ansprüche bzgl. der Immobilie und ihre Erben könnten ihn von einem auf den anderen Tag vor die Tür setzen....

Diana:

Zu unterscheiden sind

die dingliche Sicherheit zu Gunsten der Bank  für das zur Belegung des Kaufpreises für das Hausgrundstück gewährte Darlehen in Form einer vollstreckbaren Grundschuld an sicherer,meist erster Rangstelle im Grunduch des Alleineingentümers; nur er ist berechtigt, die Eintragung im Grundbuch zu beantragen,

die persönliche Schuldübernahme durch den Eigentümer und dich als gesamtschuldnerisch Mithaftende.

Der Notar beurkundet in nur  e i  n e r   Urkunde den Eintragungsantrag des Eigentümers   u n d   das persönliche Schuldanerkenntnis mit  Zwangsvollstreckungs-Unterwerfung von euch beiden.

Bei Zahlungsverzug hat die Gläubigerin die Möglicheit, in eurer persönliches Vermögen zu vollstrecken (z. B.Gehalfspfändung, Sachenpfändung).

Bei einem Rückstand von mindestens 2,5 % des Darlehens kann sie Antrag auf Zwangsversteigerung der Immobilie beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Vor Einleitung einer solchen Maßnahme sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. Kündigung, Zustellung der Schuldurkunde.

Empfehlung: Laß dich vom Notar ausführlich beraten, auch was deine Sicherheit  als unverheiratete Nichteigentümerin anbelangt.