Wohnungsverkauf bei Grundschuldeintrag des später erworbenen Hauses?
Guten Tag,
ich habe vor einigen Jahren mit meinem Partner ein Haus gekauft und besitze eine ETW in der die Darlehensgebende Bank im Grundbuch mit einer Grundschuld eingetragen wurde.
Die Wohnung ist auch noch nicht komplett abbezahlt.
Da mich das Vermieterin sein überfordert, spiele ich immer wieder mit dem Gedanken es zu verkaufen.
Liege ich richtig, dass ich dann das Geld direkt an die beiden Darlehen gebenden Banken weiterleiten muss und ein Verkauf erst sinnvoll wäre, wenn die Zinsfestschreibung endet, damit ich keine Vorfälligkeitszinsen zahlen muss?
Das wäre beim Hauskredit nämlich erst in 6 Jahren.
Ich Danke für Antworten:)
4 Antworten
Was heißt den >es verkaufen<? Das Eigentumswohnung?
Wenn Du die ETW abstößt will die Bank ihr Geld - das ist wohl klar. Der Verkauf einer Immobilie ist auf jeden Fall Grund für die Auflösung des Darlehens und die Löschung der Grundschuld. Das mit der Vorfälligkeitsentschädigung musst Du mit der Bank klären.
Wir wissen ja nicht wie lange das ETW-Darlehen schon läuft. Du kannst es aber nach 10 Jahren unschädlich kündigen - vielleicht wartest Du noch ein Wenig.
Du musst eh mit der Bank sprechen. Keiner kauft eine Immobilie mit eingetragener Grundschuld. Und eine Löschung geht nur mit Bestätigung der Bank. Die werden dir schon sagen, wie es abzulaufen hat. Ggf muss der Käufer das Geld direkt an die Bank zahlen und gar nicht an dich.
Ob Du Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mußt kann Dir hier niemand sagen. Es müßte der Bank ja ein Schaden entstehen. Angenommen, Du hast in Niedrigzinszeiten ein Darlehen aufgenommen könnte die Bank das Geld heute doch zu wesentlich besseren Konditionen vergeben.
Lass Dich darüber im Vorfeld von fachkundiger Seite, zum Beispiel einer Verbraucherzentrale, beraten.
Und im Verkaufsfall ist es so, dass die Bank der Löschung der Grundschulden nur Zug um Zug gegen Zahlung der Außenstände zustimmen wird.
Zu welchem Zinssatz hast nDu denn abgeschlossen?
Heute sind die Zinsen höher als vor 4 Jahren (6 Jahre bis ende Festschreibung, typische Laufzeit 10 Jahre).
Frage die Bank doch einfach, ob bei einem Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
Außerdem gäbe es ja auch eine kleine Chance, dass der Käufer den Kreditübernimmt (die Bank muss da natürlich zustimmen).