Ein Grundstück steht zur Zwangsversteigerung an. Es gibt zwei nicht valutierte Grundschulden, für die bereits eine Löschungsbewilligung vorliegt. Ferner gibt es Sicherungshypotheken. Werden nun die Grundschulden bei einer Zwangsversteigerung als bestehen beleibendes Recht behandelt, die ich als Erwerber mit dem Bargebot übernehmen muss?