Grundschuld ohne Brief, keine Löschungsbewilligung auffindbar
Hallo zusammen,
beim Verkauf des Hauses meines verstorbenen Onkels fällt nun auf, dass im Grundbuch noch eine Grundschuld - ohne Brief - für eine Bausparkasse eingetragen ist. Laut den vorliegenden Unterlagen ist der Baukredit Anfang der 90er Jahre komplett zurückgezahlt worden. Es fehlt allerdings eine Löschungsbewilligung, sodass wir die Grundschuld nicht löschen lassen können.
Macht es Sinn nach über 20 Jahren an die Bausparkasse heranzutreten, um eine neue Löschungsbewilligung zu erhalten? Oder gibt es einen anderen Weg?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Undertaker:
Die Löschungsbewilligung ist nicht auffindbar. Der sicherste und schnellste Weg zur Löschung der längst löschungsreifen Grundschuld ist folgender:
Zunächst besorgst du dir beim zuständigen Grundbuchamt einen Grundbuchauszug. Die Beglaubigung ist nicht erforderlich. Diesen Auszug schickst du, nachdem du dir eine Fotokopie für deine Unterlagen gemacht hast, an die Bausparkasse mit einem ausführlichen Betreff, z. B.:Ihr Az: .. Ihre Grundschuld über DM ... auf dem Grundstück in ..., Grundbuch von ... Band ...Blatt ..., eingetragen am....., Darlehensablösung im Jahre ...
und ersuchst sie nach kurzer Schilderung des Sachverhalts um die Erteilung einer (Zweitschrift der) Löschungsbewilligung in grundbuchmäßiger Form. Es handelt sich, wie du schreibst, um eine Buchgrundschuld, also um kein Briefrecht, weshalb ein Aufgebotsverfahren entfällt.
Legitimation nicht vergessen.
Viel Erfolg.
Vielen Dank! Werde dann mal so vorgehen und hoffe, dass ich eine Antwort erhalte.