Hallo,

ein Immobilienkauf wurde vor vielen Jahren privat im Familienkreis finanziert, ohne dass dies vertraglich abgesichert oder ins Grundbuch eingetragen wurde. Nun besteht noch eine Restschuld für die Immobilie. Kann diese jetzt noch zwecks Absicherung des Darlehensgebers ins Grundbuch eingetragen werden, ohne dass ein Vertrag / eine schriftliche Vereinbarung besteht? Diese Rückzahlungsvereinbarung kann jetzt noch geschlossen werden, ist dies statthaft?