Warum müssen beide Darlehensnehmer bei der Eintragung der Grundschuld unterschreiben obwohl das Grundstück nur einem gehört?
Hallo, wir möchten ein Haus bauen, das Grundstück gehört mir, ich stehe auch im Grundbuch. im Darlehen stehen wir beide, nun sollen auch beide bei der Grundschuld unterschreiben, ich verstehe das nicht, da es doch mein Grundstück ist.
1 Antwort
Das hängt mit der persönlichen Haftung aus der Grundschuld zusammen, denn die Grundschuld wird vermutlich als "sofort vollstreckbar" eingetragen.
Das bedeutet, dass der Grundschuldgläubiger damit einen direkt verwendbaren Titel gegen die Personen hat, welche die Grundschuld bestellen (=eintragen lassen).
Kommt es zum Zahlungs-Problemfall, dann kann der Grundschuldgläubiger mit diesem Titel ("=vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde") sofort den Gerichtsvollzieher zu den Personen schicken, welche die persönliche Haftung aus der Grundschuld haben.
Er braucht also nicht extra erst über den Klageweg einen Titel besorgen, was ihm enorm Zeit und Geld spart.