Guten Tag,

ich habe vor einigen Jahren mit meinem Partner ein Haus gekauft und besitze eine ETW in der die Darlehensgebende Bank im Grundbuch mit einer Grundschuld eingetragen wurde.

Die Wohnung ist auch noch nicht komplett abbezahlt.

Da mich das Vermieterin sein überfordert, spiele ich immer wieder mit dem Gedanken es zu verkaufen.

Liege ich richtig, dass ich dann das Geld direkt an die beiden Darlehen gebenden Banken weiterleiten muss und ein Verkauf erst sinnvoll wäre, wenn die Zinsfestschreibung endet, damit ich keine Vorfälligkeitszinsen zahlen muss?

Das wäre beim Hauskredit nämlich erst in 6 Jahren.

Ich Danke für Antworten:)