Übernahme einer nicht valutierten Grundschuld mit Löschungsbewilligung in der Zwangsversteigerung?
Ein Grundstück steht zur Zwangsversteigerung an. Es gibt zwei nicht valutierte Grundschulden, für die bereits eine Löschungsbewilligung vorliegt. Ferner gibt es Sicherungshypotheken. Werden nun die Grundschulden bei einer Zwangsversteigerung als bestehen beleibendes Recht behandelt, die ich als Erwerber mit dem Bargebot übernehmen muss?
2 Antworten
Muss die Grundschuld im Zwangsversteigerungsverfahren dann noch abgelöst werden oder nicht? Bleibt sie ein bestehendes Recht?
Welche Art von Forderung und von wem soll denn aus einer nichtvalutierten Grundschuld, deren Gläubiger bereits die Löschung bewilligt hat, in einem anhängigen ZV-Verfahren noch angemeldet werden?
Geht im Grundbuch die nichtvalutierte löschungsreife Grundschuld dem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger im Range vor, bleibt sie bis zum Löschungsantrag des Eigentümers bestehen.
Aufgrund einer Löschungsbewilligung ist nur eine Löschung der Grundschuld möglich.