Treuhändersperrvermerk für eine Buchgrundschuld un d §800 ZPO
Für ein Forwarddarlehen schlägt die Versicherung vor die Buchgrundschuld zu löschen und eine Brifefgrundschuld einzutragen, oder für die eingetragene Buchgrundschuld einen Treuhändersperrvermerk einzutragen und eine ' 'Nachverhaftung' nach § 800 ZPO vorzunehmen. Kann mir jemand die Vor und Nachteile dieser Vorgehensweise erklären und eventuell etwas zu den Kosten mitteilen.
Forwarddarlehen,
Grundschuld