Privater Darlehensvertrag Sicherheiten
Hallo! Es soll ein Darlehensvertrag (ca. 100.000€) zwischen Partnern in einem eheähnlichen Verhältnis entworfen werden. Dazu wird ein Muster aus dem Internet verwendet. Fragen tauchen bei dem Thema "Sicherheiten" auf. Man ist sich darüber einig, dass man keinen Notar oder Anwalt bemühen möchte und keine Grundschuld o.ä. eintragen möchte. Zur Verfügung stehen: a. Privatvermögen (ausser Immobilie), b. Lohn, c. Risiko-Lebensversicherung (für den Fall des Ablebens des Darlehensnehmers).
Fragen: 1. Müssen überhaupt Sicherheiten vereinbart werden (sonst nichtig)? 2. Wie kann das Privatvermögen als Sicherheit bestellt werden, ohne Notar, also ohne soetwas wie notarielle Schuldanerkenntnis etc.?
Danke!
4 Antworten
Hallo, vielen Dank! Dazu Nachfragen:
Ist dann die folgende Unterwerfungsklausel einfach so in den Darlehensvertrag hinzuschreiben und sofort ohne Notar "gültig", oder muss man dazu noch zusätzliche Verträge abschließen? "Für die Rückzahlung des Darlehens unterwirft sich der Darlehensnehmer der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen AUSSER IMMOBILIEN." Ist die Formulierung "AUSSER IMMOBILIEN" gültig und bedeutet sie dann auch juristisch das, was sie zu bedeuten scheint?
Wenn ich Abtretung des Lohns als Sicherheit angebe und arbeitslos werden, ist dann der Vertrag durch den Darlehensgeber (außerordentlich) KÜNDBAR, auch wenn ich weiterhin stets die Raten zahle???
Bilbo:
Zur angebl. "zielführenden" Risikoversicherung lass dir noch erläutern:
- in welcher Höhe (100 000 + 20 % für Zinsrückstände)?
- mit welcher Laufzeit (25, 30 Jahre)?
- mit welcher Beitragsfälligkeit (mtl., jährl. oder Einmalbeitrag)?
- mit welcher Verfügung zu deinen Gunsten (Bezugsrechtsbestimmung)?
Wer sich 100 000 € leiht, von dem würde ich ein notarielles vollstreckbares Schuldanerkenntnis erwarten, um jede Art der Vollstreckung in das Vermögen des Darlehensnehmers (auch über eine Immobilien-Zwangshypothek) zu ermöglichen.
Kein Darlehensvertrag muss eine Vereinbarung über Sicherheiten enthalten. Bei dieser Summe wäre es aber im normalen Geschäftsverkehr ungewöhnlich, wenn er ohne eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden würde. Formnichtig ist er in der beabsichtigten Art aber nicht.
Wenn Sicherheiten bestellt würden, müßten Grundpfandrechte schon einmal ausscheiden. Dazu muß man nämlich zum Notar. Bei den übrigen möglichen Sicherheiten wäre zu prüfen, was denn überhaupt geeignet ist. Unpfändbare Ansprüche müssen schon mal ausscheiden. Nach § 400 BGB kann eine unpfändbare Forderung nicht sicherheitshalber abgetreten werden. Lohnansprüche sind daher nur oberhalb der Pfändungsfreigrenze überhaupt als Sicherheit geeignet. Eine Risikolebensversicherung würde ich nicht als Sicherheit bezeichnen da sie nur im Todesfall Leistungen erbringt.
Sicherheiten müssen nciht, sollten aber sein.
Die Risiko-LV sollte Pflicht sein, denn so könnte man die Erben vor der Übernahme der Schulden schützen und den Darlehensgeber davor, beim Tod des Darlehensnehmers in Vermögensverfall zu geraten.
Es fehlt für die frage der Sicherheiten der Zweck des Darlehens. Wäre es der Kauf einer Immobilie, würde sich die als Sicherheit anbieten.
Das Privatvermögen bekommt man gut rein mit der sogenannten "Unterwerfungsklausel."
"Für die Rückzahlung des Darlehens unterwirft sich der Darlehensnehmer der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen."
Bei der Gehaltsabtretung sind natürlich die Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Wenn man das prüft, kann man auch gleich sehen, ob der Darlehensnehmer überhaupt die Raten zahlen kann. wie könnt z. B. jemand mit 1.200,- netto (Freigrenze 1050,-) eine Rate von 600,- zahlen?
Ist dann die folgende Unterwerfungsklausel einfach so in den Darlehensvertrag hinzuschreiben und sofort ohne Notar "gültig", oder muss man dazu noch zusätzliche Verträge abschließen? "Für die Rückzahlung des Darlehens unterwirft sich der Darlehensnehmer der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen AUSSER IMMOBILIEN." Ist die Formulierung "AUSSER IMMOBILIEN" gültig und bedeutet sie dann auch juristisch das, was sie zu bedeuten scheint?
Wenn ich Abtretung des Lohns als Sicherheit angebe und arbeitslos werden, ist dann der Vertrag durch den Darlehensgeber (außerordentlich) KÜNDBAR, auch wenn ich weiterhin stets die Raten zahle???
Man ist sich darüber einig, dass man keinen Notar oder Anwalt bemühen möchte
Warum nicht? Selbst bei einer Unterschriftsbeglaubigung für schlappe 25 EUR würde ein Notar wenigstens auf offensichtlich sittenwidrige und damit nichtige Regelungen hinweisen. Zu teuer, um einen Totalverlust des Darlehens zu vermeiden?
Wie kann das Privatvermögen als Sicherheit bestellt werden
Eben: Was nützt ein Schuldanerkenntnis, wenn das Vermögen durch Insolvenz, Börsencrash oder Erbrecht verloren ginge?
Müssen überhaupt Sicherheiten vereinbart werden
Nein.
Fragen tauchen bei dem Thema "Sicherheiten" auf.
Eine zielführende Antwort wäre eine vorher abzuschliessende Riskolebensversicherung.
Jedenfalls ab dem Zeitpunkt oder für den Fall, dass auch Selbstmord versichetes Risiko wäre.
G imager761
Die Risiko-Lebensversicherung ist auch dabei (unter c genannt). Ausserdem wäre vlt noch eine Berufsunfähigkeit möglich. Oder war das wg. "Selbstmord" nur ironisch gemeint.
Bitte meine weiteren Fragen (unten) beachten. Freue mich diesbezüglich über Antworten. Danke.