Hallo! Bei uns steht demnächst der Ablauf der Zinsbindungsfrist für einen Baufinanzierungskredit an. Ich habe daraufhin einige Kreditinstitute und ihre Zinssätze verglichen. Da ich von einer anderen Bank deutlich günstigere Konditionen angeboten bekam, würde ich gerne das Kreditinstitut wechseln und eine Umschuldung vornehmen. Mit dem vermeintlich neuem Kreditinstitut war soweit bereits alles besprochen und abgesegnet. Nun forderte diese neue Bank abschließend aber von meiner jetzigen (Sparkasse) eine schriftliche Erklärung, dass sie bereit sei, den Rang im Grundbuch abzutreten. Dagegen widersetzt sich jedoch die Sparkasse, weil ich vor Jahren bei Kreditabschluss ein "Kundenbindungsabkommen" mit Abschluss des Kreditvertrages unterzeichnet hätte. Ich schreibe "hätte", weil mir dies nicht bewußt ist/war. Daher nun meine Frage: Sind derartige Kundenbindungsverträge überhaupt zulässig? Was soll das denn für eine "Zinsverhandlung" sein, wenn ich gar nicht die Möglichkeit habe, das Kreditinstitut zu wechseln?? Das würde ja bedeuten, dass ich null Entscheidungsmöglichkeit habe und unterzeichnen muss, was mir die Sparkasse anbietet! Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das rechtens ist! Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
Abtretung der Grundschuld bei Bankwechsel
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