Wenn im Grundbuch eine Schuld von 1931 eingetragen ist, alle diesbezüglichen Unterlagen nicht mehr existieren, wie kann man das löschen lassen?

2 Antworten

Paula:

Wegen der Löschung eines wahrscheinlich längst löschungsreifen Rechts, das im Grundbuch als Hypothek, Grundschuld, mit oder ohne Brief, Rentenschuld, Zwangshypothek, Arresthypothek usw. seit einem Dreivierteljahrhundert für einen Privatmann oder einem Institut (Bank, Sparkasse, Lebensversicherung) eingetragen ist, wendest du dich am besten an einen Notar,

sei denn,

du ermittelst selbst den Grundpfandrechtsgläubiger oder den Rechtsnachfolger (Erben, Nachfolgeinstitut) und ersuchst unter Übersendung eines Grundbuchauszugs neusten Standes (wichtig) um die Erteilung der Löschungsunterlagen.

Ein Aufgebotsverfahren ist erforderlich, wenn der Brief abhandengekommen ist oder/und der Rechtsnachfolger unbekannt ist.. 

Empfehlung: Frag als erstes den Rechtspfleger des zuständigen Grundbuchamts. Vielleicht kann er dir einen Hinweis geben.