Zwangsversteigerung durch die WEG was passiert mit der Grundschuld der Bank
Bei mir wird eine Wohnung durch die WEG zwangsversteigert, weil der Eigentümer sein Wohngeld nicht bezahlt hat. Was passiert den da mit dem Grundschuldeintrag einer Bank, deren Darlehen noch bedient wird. Muss ich als Erwerbe diese Grundschuld übernehmen und das Darlehen weiter bedienen oder wird das Darlehen von dem Betrag, den ich an das gericht zahle abgelöst und die Grundschuldeintragung gelöscht?
2 Antworten
Der Ersteigerer übernimmt nicht die alten Grundschulden, denn er ersteigert es und damit bleiben die alten Rechte nicht mehr bestehen.
Die Wohnung wird lastenfrei übergeben.
Der Ersteigerer zahlt seinen Kaufpreis an das Gericht (ggf. läßt ja seine Bank eine neue Grundschuld eintragen) und das Gericht zahlt aus dem Kaufpreis die Bank, das Wohngeld und wenn twas übrig sein sollte, den Rest an den alten Eigentümer.
Der Ersteigerer kann sich aber mit der Bank, di im Grundbucht steht schon vorher einigen, dass die die Finanzierung weiter machen.
Bis zu 5 % des Verkehrswertes des Gebäudes sind die Forderungen der WEG vorrangig, deshalb würde theoretisch die Grundschuld der Bank wegfallen und bleibt nicht bestehen.
In der Praxis wird die Bank immer dem Verfahren beitreten und der WEG die vorrangigen Verbindlichkeiten zahlen und dann ist die Bank erstrangiger Gläubiger.