Handyvertrag "weitervermieten", was fällt an Steuern an?

Angenommen, ich habe einen Handyvertrag für ne Allnetflat.

Kostet mich sagen wir mal 30 Euro im Monat.

Aus welchen gründen auch immer brauche ich den handyvertrag plötzlich nicht mehr, bin aber leider dank 2 Jahre Laufzeit noch gut 18 Monate gebunden.

Nun kam mir der Gedanke, die betreffende Simkarte weiter zu vermieten sozusagen.

d.h. ich treffe mit einer weitern Person B einen vertrag von wegen

"Du überweist mir 10 Euro pro Monat und darfst dafür die Simkarte und die damit verbundene Telefonnummer und Allnetflat beliebig nutzen.

für Auslandsgespräche und anderen kram, der nicht von der Flat gedeckt ist, haftest du in voller Höhe und hast mir den betrag unverzüglich zu überweisen.

Vereinbarung gilt vorerst für die kommenden 18 Monate (d.h. bis bei mir die

2 Jahre Mindest Frist rum ist).

Willst du den vertrag darüber hinaus behalten, ist spätestens 4 Monate vor Ablauf eine neue Vereinbarung zu treffen."

Sowas ähnliches in der Art.

d.h. Handyfirma überlässt mir den Vertrag+Sim für 30 Euro im Monat und ich wiederum überlasse es Person B für 10 Euro im Monat; alles geregelt über natürlich einerseits den mobilfunkvertrag mit dem Anbieter und mir

und zum anderen dem privaten vertrag zwischen mir und Person B.

Bei Handyfirma habe ich bereits nachgefragt, denen ist es im prinzip egal, was ich mit den überlassenen Simkarten mache; bin halt lediglich nach wie vor für die pünktliche Bezahlung zuständig. Also von dort her kein Problem.

Jetzt würde mich nur mal interessieren:

Wenn man es genau nimmt im Sinne der Armut-ahoi-gesetze, dann ist das ja 10 Euro Einkommen im Monat.

Muss ich das dann mit den üblichen 25% versteuern?

Und kann ich da dann bei der Steuererklärung die 30 Euro Unkosten für den handyvertrag, ohne den ich ja gar nicht diese Einnahmen haben könnte, dagegen rechnen sodass es auf +-0 Euro Steuern rausläuft?

oder wie wird das gehandhabt?

Zur Info: ich ledig, Steuerklasse 1,

Freibetrag sei schon aufgrund anderer Einnahmen ausgeschöpft, gehen wir mal davon aus.

Keine Kinder vorhanden.

Steuern, Vermietung.
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
Vermietung einer Arbeitnehmerunterkunft/Monteurwohnung - Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus, wobei die obere Wohnung auch uns gehört. Wir vermieten einige Räume nun an einige Arbeitnehmer. Ist hier eine Gewerbeanmeldung notwendig? Meiner Research nach im Internet, ist die Vermietung normalerweise frei von Gewerbeanmeldungen. Bei Monteurwohnungen sieht das aber anders aus angeblich. Unsere Mieter bleiben unterschiedlich lange. Wir haben einige, die schon länger als 6 Monate dort wohnen, aber hatten auch welche, die nach 4 Wochen wieder gegangen sind.

"Erfolgt die Vermietung der Monteurunterkunft im privaten Bereich der Vermögensverwaltung, so kann laut § 14 Abgabenordnung (AO) nicht die Rede von einer gewerblichen Tätigkeit sein. Von einer Vermögensverwaltung spricht man, wenn ein Eigentümer Vermögenswerte darauf verwendet, Immobilien beispielsweise zur Miete oder zur Pacht anzubieten. Ein gewerblicher Betrieb entsteht laut Abgabenordnung, wenn durch eine dauerhafte und selbstständige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile erwachsen, die die Grenzen einer Vermögensverwaltung sprengen. Eine eindeutige Definition dieser Grenze existiert seitens des Gesetzgebers nicht. Im Einzelfall sind es die individuellen Umstände, die darüber entscheiden, wann die private von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen ist."

Wie geht man jetzt damit um? Wir bieten keine Service oder sonstiges an. Wir nehmen lediglich Einnahmen durch die Aufenthalte ein und die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Danke!

Gewerbeanmeldung, Steuern, Vermietung.
Vermietung an Angehörige (Rentner mit Zweitwohnsitz)

Hallo liebe Community,

ich habe mir eine kleine Eigentumswohnung gekauft und möchte diese nun an Angehörige vermieten. Folgende Fragen: 1. Zunächst hatte ich nur einen Elternteil als Mieter eingeplant, aber da meine Eltern bereits Rentner sind, wäre es sicherlich besser beide in den Mietvertrag aufzunehmen, da das Finanzamt ansonsten anzweifeln könnte, ob die Miete von einer geringen Rente bestritten werden kann, oder? 2. Meine Eltern hätten dort Ihren Zweitwohnsitz und würden natürlich auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen (ca. 100km Entfernung zum Erstwohnsitz). Könnte dies als Liebhaberei angesehen, werden? 3. Da die ersten Monate noch kein Dauerauftrag bestand ist die Miete die ersten beiden Monate leicht verspätet bei mir eingetroffen. Problematisch? Einen korrekten Mietvertrag haben wir, den ich auch mit der Steurerklärung einreichen werde (mit ortsüblicher Vergleichsmiete, Nebenkosten, Kaution etc.). 4. Ich habe die Küche erneut und überlege auch einige Möbel (Einbauschrank, Bett etc.) einzurichten. Diese Möbel treffen jetzt erst nach Beginn des Mietvertrags ein (lange Lieferdauer etc.). Ist dies für das Finanzamt ein Problem? Ich bin mir bewußt, dass ich diese Anschaffungskosten dann erst im folgenden Steuerjahr (entsprechend Afa) gelten machen kann, da die Rechnung nicht mehr auf das alte Steuerjahr ausgestellt ist.

Vielleicht finden sich ja ein paar Steuerprofis hier oder Leute die ebenfalls an Angehörige vermietet haben und können weiterhelfen. Freue mich auf eure Antworten! Danke vorab!

Steuern, Vermietung.
Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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