Darf die Erbengemeinschaft das geehrte Haus vermieten?
Ich besitze 1/4 des Erbanteils im E.G. Durch Zufall habe ich erfahren, dass die restlichen Erben (3/4 Anteil) das Haus ohne mein wissen vermieten möchten und bereits mit den Renovierung begonnen haben. Dürfen sie das? Muss die Miete nicht auf das gemeinsames Konto eingezahlt werden? Kann ich der Vermietung widersprechen?
2 Antworten
Warum machen die das - hast Du Dich bisher nicht gekümmert - nicht mitgearbeitet?
Wieso sollte man das unterbinden? Einfach abwarten, dann nach 5-10 Jahren einen Anwalt beauftragen und Anspruch auf 1/4 der Mieteinnahmen anmelden. Die Kosten für die Renovierung können die dann selbst tragen. Wenn die dann nicht zahlen können, läst man sich deren Anteile überschreiben und gleicht die evrt. vorhandene Differenz aus und hat das komplette Haus.
Die Versicherungen und Grundsteuer B müssen natürlich auch die 3/4 Erben zahlen, weil sie ja Einnahmen generieren.