Wohnungskauf absetzbar nach kurzer Eigennutzung?
Hallo, ich habe mir vor zwei Jahren eine neue Eigentumswohnung zur Eigennutzung gekauft und konnte demnach natürlich auch keine Kosten steuerlich geltend machen. Leider musste ich Mitte letztens Jahres (nach 1,5 Jahren Eigennutzung) aus beruflichen Gründen umziehen und habe die Wohnung vermietet. Meine Frage ist nun ob ich die Anschaffungskosten (Steuern, Notar, Abschreibung,...) jetzt noch angeben darf oder nicht? Kann ich den Kaufpreis abzüglich der Eigennnutzung mit 2% abschreiben? Leider habe ich dazu im Netz nichts gefunden.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
2 Antworten
Tendenziell geht das so wie bei einer Mietwohnung von Anfang an. Allerdings muss aus dem Kaufpreis der Grundstückswert herausgerechnet und die Anschaffungsnebenkosten zugerechnet werden, um die Abschreibungsbasis zu definieren. Von dieser AfA-Basis wurde durch Eigennutzung ein Teil der gesamten AfA zeitanteilig verbraucht, ohne noch steuerlich angesetzt werden zu können. Es geht also weiter mit 2 % von der AfA-Basis.
Die Erwerbsnebenkosten werden auf den Kaufpreis aufgerechnet und fließen damit in die AfA ein. So war's bei mir (nach gut einem Jahr) auch.
Empfehlung: Lasse zumindest für das erste Jahr der Vermietung die Steuererklärung beim Steuerberater machen. Was bei der Wertbestimmung der Wohnung dabei nicht gemacht wird, fehlt sonst in jedem der folgenden Jahre.