Vermietung eines Hallenteils zwischen Privatperson und Unternehmen, wie?
Guten Tag zusammen,
mein Mann und ich haben einen Resthof erworben. Zu diesem Resthof gehört eine Halle, die an ein Unternehmen teilweise als Lagerraum vermietet ist.
Wir möchten dieses Mietverhältnis gerne aufrechterhalten. Mir hat der Mieter den bestehenden Mietvertrag zwischen ihm und dem Vorbesitzer des Hofes zukommen lassen. Zusätzlich hat der Vorbesitzer eine Dauerrechnung für die Miete inkl. ausgewiesener Ust 19% erstellt.
Meine Frage: Darf ich als Privatperson überhaupt eine Dauerrechnung bzw. eine Dauerrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen?
Grundsätzlich reicht doch der Mietvertrag als "Rechnung", oder?
Kann mir hier jemand helfen?
(PS: Mir ist bewusst, dass ich nachher die Mieteinnahmen mit Einkommen versteuern muss.)
2 Antworten
Mit dem Kauf einer Halle die (teilweise) vermietet ist, seid Ihr doch selbst Unternehmer geworden.
Ihr übt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (Vermietung) selbständig aus. § 2 UStG.
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Somit müsst Ihr für die gewerbliche Vermietung auch Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abziehen.
Die anteilige Vorsteuer aus Euren Kosten könnt Ihr abziehen.
Nein, ein Gewerbe anmelden muss jemand, der ein Gewerbe ausüben will.
Die Vermietung privaten Vermögens ist kein Gewerbe, sondern Vermietung privaten Vermögens.
Außerdem war nach der Umsatzsteuer gefragt, das hat mit "Gewerbe" nichts zu tun.
Unternehmer seid ihr in Gemeinschaft nur im umsatzsteuerlichen Sinne geworden.
@onnEVier245 hat es schon gesagt, Ihr seid reine "Vermieterunternehmer" es geht hier um die Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer kann es mit in die Landwirtschaft fließen, wenn der Resthof noch irgendwie bewirtschaftet wird, oder es gibt eine Anlage V für die Einkommensteuererklärung.
Mit Gewerbe hat das nichts zu tun.
Nein , nur ohne ust. Auch Kleinunternehmen habe keine UST Pflicht.
Mhm, das widerspricht sich jetzt aber mit den Antworten von @wfwbinder: „Somit müsst Ihr für die gewerbliche Vermietung auch Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abziehen.“
und @onnEVier245: „…Unternehmer seid ihr in Gemeinschaft nur im umsatzsteuerlichen Sinne geworden.“
Ich hab mich nun bei der Elster angemeldet und werde die Umsatzsteuer voranmelden etc. Und dementsprechend auch die Rechnung mit USt ausweisen. Der Mieter (die Firma) benötigt eine Rechnung mit Ust.
Ich hoffe mal, dass dies so richtig ist 😅
Danke für die Antwort. Aber muss ich nicht ein Gewerbe anmelden um Unternehmer zu sein? Bitte entschuldige, wenn das eine total blöde Frage ist.