Darf eigentlich eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine dauerhafte Fremdvermietung von Wohnungseigentum generell und mit Mehrheitsbeschluss ausschließen? Im betreffenden Fall geht es um 7 Wohnungen eines Hauses. Diese besitzen Ferienbesucher, die ihr Wohungseigentum immer wieder zu Urlaubszwecken aufsuchen. Jetzt will der Eigentümer einer Wohnung diese Wohnung dauerhaft fremdvermieten, was die anderen nicht wollen.
Darf die Vermietung von Wohnungseigentum generell ausgeschlossen werden?
Vermietung.,
Verbot
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