Darf eigentlich eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine dauerhafte Fremdvermietung von Wohnungseigentum generell und mit Mehrheitsbeschluss ausschließen? Im betreffenden Fall geht es um 7 Wohnungen eines Hauses. Diese besitzen Ferienbesucher, die ihr Wohungseigentum immer wieder zu Urlaubszwecken aufsuchen. Jetzt will der Eigentümer einer Wohnung diese Wohnung dauerhaft fremdvermieten, was die anderen nicht wollen.