AfA für eine Immobilie, die erst Eigenheim, dann vermietet wird?
wie ist das bei einer Immobilie, die erst als Eigenheim genutzt wird für einige Zeit, dann vermietet werden soll? Wie hoch ist der Referenzwert? Wie lang ist Abschreibung möglich?
Beispiel:
- Kauf eines Hauses für 300.000 Euro
- Eigenheim für 10 Jahre
- Vermietung nach 10 Jahren
Wo liegt der Wert für die AfA, wenn pro Jahr 2% angesetzt werden können? ist die Bemessungsgrundlage
- bei 2% von 300.000 Euro, also bei 6.000 Euro, für die folgenden 40 Jahre?
- bei 2% von 300.000 Euro für die folgenden 50 Jahre?
- bei 2% von 240.000 Euro für die folgenden 40 Jahre?
- bei 2% von 240.000 Euro für die folgenden 50 Jahre?
- bei????
1 Antwort
Bei linearer Afa bleibt die Bemessungsgrundlage immer Anschaffungskosten (plus Anschaffungsnebenkosten), also mind. € 300.000. Für weitere 40 Jahre können jährlich 2 % von 300.000, also € 6.000 als Afa abgesetzt werden.
@alessio: Du kannst es mit der Selbstnutzung ("man") auch anders sehen: Wenn Du es jetzt erbst (und vermietest) und Deine Eltern hatten es gekauft/gebaut und darin schon 40 Jahre gewohnt, dann kannst Du es nur noch für 10 Jahre abschreiben.
Dann suche mal schön die Anschaffungskosten in den Unterlagen!
rein nach dem Motto: wer suchet, der findet. Oder: die Suche nach der Nadel im Heuhaufen :)
Ja, so ist es und gleichzeitig ein Beitrag zu den Aufbewahrungsfristen. "Viele Menschen heben zuviel und der Rest zu wenig auf!" (nach LA).
das hiesse ja dann, dass - sollte man 50 Jahre in einem Haus wohnen - dann vermieten, keine AfA mehr ansetzbar ist...
Danke