Umsatzsteuer bei gemeinsamer Vermietung eines Stellplatzes?
Ich und meine Lebenspartnerin wollen gemeinsam einen Stellplatz vermieten. Sie ist vom Erheben der Umsatzsteuer als Kleinunternehmerin befreit, ich als Unternehmer aber nicht. Wenn meine Lebenspartnerin jetzt als Vermieterin die 50 EUR monatlich ohne Umsatzsteuer vereinnahmt, ist dann mein Gewinn daran die Hälfte, also 25 EUR, oder muss ich von den 25 EUR dann noch 19 % Umsatzsteuer abführen?
2 Antworten
Wen interessiert dabei, ob Du Regelbesteuerer bist, oder DEine FReundin Kleinunternehmerin.
Den Stellplatz vermietet doch die A & B GbR, die Ihrerseits vermutlich Kleinunternehmerin ist.
Ihr macht doch für einen Stellplatz keine zwei Verträge die vordere Hälfte mit Dir udn die hintere Hälfte mit Deiner Freundin.
Stellplätze, welche nicht in Verbindung mit Wohnraummietvertägen vermietet werden, sind GENERELL umsatzsteuerpflichtig!
Werden Stellflächen oder Garagen in Verbindung mit einem Wohnraummietvertrag VERMIETET werden, aber eben NUR dann, dann kann man als Vermieter frei wählen ob mit Ust. oder ohne Ust. der Mietvertrag gemacht wird! Denn dann sind es normale Einnahmen aus VERMIETUNG und VERPACHTUNG, also Anlage V der Steuererklärung.
Da spielt keine Rolle ob du Kleinstunternehmer bist, oder umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer!
Wenn der Stellplatz an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer vermietet wird, stellt sich die Frage, ob die GbR nicht zur Regelbesteuerung optieren sollte.
Wenn ich jetzt noch das Wort "Feststellungserklärung" einstreue, wird das den Fragesteller wohl ganz verwirren.