Wie ist das geregelt, wenn bei der Wohnungsübergabe der Mieter noch nicht ausgezogen ist?
Ich bin an einem Wohnungskauf interessiert, die noch vermietet ist. Der Mieter wird jedoch ausziehen, wenn die Wohnung verkauft wird, so wortlaut des Maklers. Es heist, wenn man sich einig ist wird der Mieter gekündigt, so daß dann in 3 Monaten, wenn der Mieter ausgezogen ist die Übergabe erfolgt. Wie schaut es aus, wenn die Übergabe in 3 Monaten festgelegt wird und der Mieter jedoch bis dahin nicht ausgezogen ist? Muss man als Käufer den Mieter dann übernehmen, oder kann man darauf bestehen, daß die Wohnung leer übergeben wird und die Übergabe verschoben wird, bis der Mieter ausgezogen ist?
3 Antworten
Wenn Du die Wohnung leer kaufen willst, dann schreibt das mit in den Vertrag rein. Kaufpreisfälligkeit ist, wenn die Wohnung leer übergeben wird.
Wenn der das nicht will, dann definiere Deinen Verlust, dadurch das die Wohnung nicht leer ist (wir wissen ja nicht, ob Du selbst einziehen willst).
Pro Monat, wo der Mieter nicht raus ist, beansprucht Du die gezahlte Miete + Betrag X z. B. die doppelte Kaltmiete.
Y % des Kaufpreises werden zurück gehalten, bis die Wohnung leer übergeben wurde (zur Abdeckung der Vertragsstrafe).
Fakt ist, das nur der Eigentümäufer das Mietverhältnis kündigen kann. Das kann der Verkäufer tun bevor ein Notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde. Oder der Käufer, wenn er dann als Eigentümer eingetragen ist. Letzteres ist die schlechtere Variante. Ich würde im Kaufvertrag einen Passus einfügen, für den Fall das der Mieter nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt ausgezogen ist. Dann müste der neue Eigentümer den Mieter erst raus klagen. Das kann jahrelang dauern und verursacht Kosten.
Du meinst 1. Voraussetzung der Übergabe soll der Auszug vom Mieter sein und wenn dieser nicht auszieht verlängert sich die Übergabefrist bis zum endgültigen Auszug und in der Zeit zahlt der Verkäufer einen bestimmten % Verzinsung auf die Kaufsumme? So in der Art?
Scheinbar spannende Fragen. Wegen "§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete" kaufst Du den Mietvertrag mit. Der Mieter hat keinen Grund, deswegen ausziehen zu müssen. Mit welchem Grund willst Du ihm kündigen? Eigenbedarf?
Der Mieter wird jedoch ausziehen, wenn die Wohnung verkauft wird, so Wortlaut des Maklers.
... und sollte dies nicht innerhalb von 3 Monaten passiert sein, erstattet der Makler (oder Verkäufer) Dir die dreifache Kaltmiete als pauschalierten Schadensersatz. Das solltest Du schriftlich vereinbaren. Du wirst sehen, wie schnell der Makler seine Aussagen revidieren wird;-)
Die Wohnungsübergabe aufgrund des Kaufvertrages ist was anderes als die Übergabe nach dem Mietrecht. Welche Wohnungsübergabe meinst Du genau und was steht dazu im Kaufvertragsentwurf?
Du gehst kaum auf meine Antwort ein. Du solltest die Ernsthaftigkeit der Makleraussage überprüfen! Der Makler erzählt Stuss bzw. Blödsinn. Hast Du das nicht erkannt?
Es gibt noch kein Kaufvertrag! Wie soll ich was festlegen?