Vermietung von Haus möglich, wenn Großmutter im Heim?
Meine Großmutter ist gerade ins Heim gekommen. Um die Kosten zu decken will ich jetzt Ihr Haus vermieten. Eine Generalvollmacht mit beglaubigter Unterschrift liegt mir vor - allerdings steht darin, dass "zum Regeln von Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten eine Vollmacht vom Notar beurkundet werden muss. Das ist nicht mehr möglich, da meine Großmutter nicht mehr geschäftsfähig ist. Kann ich das Haus trotzdem vermieten, oder muss ich noch etwas beantragen? Wenn ja, was?
(Falls das noch von Interesse ist: Ich bin alleinige Erbin, wenn meine Großmutter irgendwann stirbt.)
Danke für die Antwort!
2 Antworten
Auf die sichere Seite kommst Du, wenn Du beim Betreuungsgericht eine "Betreuungsverfügung" beantragst. Das macht schon mal dahingehend Sinn, da es bei der Hausvermietung alleine nicht bleiben wird.
Da Du bereits diese Generalvollmacht hast ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Du diesen Betreuerjob auch bekommst. Und damit bist Du praktisch der "Vormund" der Grossmutter und kannst komplett in ihrem Namen und Interesse handeln.
Das Haus läst sich nach meiner Einschätzung aber bereits jetzt nach Par. 177 BGB ("Vertretung ohne Vollmacht") vermieten. Ist zwar etwas wackelige Sache, aber nach den geschilderten Gesamtumständen sehe ich keine Hindernisse.
Hallo,
das ist wieder so eine Formulierung, an der mehrere Anwälte Geld verdienen können. Ich würde es so auslegen, dass damit Verkäufe von Grund und Boden gemeint sind. Vermieten ebenso wie Instandhalten des Hauses halte ich für möglich. Aber man kann das sicher auch anders sehen.
Viel Glück
Barmer
Lieber wfwbinder,
danke für die Antwort. Gemäß Vollmacht bin ich durchaus berechtigt "zur Verwaltung des Vermögens" und "zur Verfügung über Vermögensgegenstände". Bin ich damit evtl. schon als Vermögenspfleger berechtigt? Das würde dann heißen, dass sich die oben von mir genannte Regelung tatsächlich NUR auf die Veräußerung der Immobilie bezieht.
Danke!
Das sehe ich genauso. Die Vollmacht ist leider schlecht formuliert.
Wenn Deine Großmutter nicht mehr geschäftsfähig ist, muss ein Vermögenspfleger bestellt werden. Mit etwas Glück könntest Du das sein, weil Deine Grußmutter ja schon mal durch eine Vollmacht ihr Vertrauen ausgedrückt hat.