Garagen auf Pachtland vermieten?
Ich möchte meine Garagen, welche sich auf Pachtland befinden, vermieten.
im Pachtvertrag der Stadt steht geschrieben, dass ich den Verpächter (die Stadt) um Erlaubnis fragen muss. Dies habe ich getan und ich dürfte nur eine Garage zur "Untervermietung" nutzen.
Ein Bekannter meinte zu mir, dass es sein kann, dass diese Klausel im Pachtvertrag evtl. nicht rechtskräftig ist.
Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich da etwas machen bzw ändern kann? ICh möchte eigentlich alle bis auf eine Garage vermieten, da die Garagen gefragt sind und ich sie nicht nutze.
Ich muss noch dazu sagen, dass es sich um die neuen Bundesländer handelt.
Vielen Dank schonmal vorab
Im Pachtvertrag steht geschrieben:
"Eine Untervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Verpächters nicht gestattet."
3 Antworten
Ein Bekannter meinte zu mir, dass es sein kann, dass diese Klausel im Pachtvertrag evtl. nicht rechtskräftig ist.
Hm… Dann kennt er sich mit Pachtverträgen aber nicht aus. Paragraf 589 BGB schließt die Unter- bzw. Weiterverpachtung sogar ausdrücklich aus. Insofern ist man dir da sogar schon entgegen gekommen. Wenn der Verpächter also nicht mitmacht, wirst du nichts dagegen tun können.
Da hier keiner den Vertrag kennt, kann hier auch keiner was dazu sagen!
Da wirst Du einen Anwalt bemühen müssen, schätze ich.