Was sind die Voraussetzungen für die Vermietung einer Untergeschoß-Wohnung?

3 Antworten

Ich äußere da mal eine Vermutung: In der Baugenehmigung stand das als Kellerraum und ist erst nach der Schlußabnahme zum Wohnraum umgebaut worden.

Klar "kann" man die vermieten. Wenn aber die Behörden dahinter kommen, gibt es massiv Ärger.Man kann als Eigentümer eine Rückbauverpflichtung auferlegt bekommen. Dem Mieter muß man dann für die Umzugskosten Schadensersatz zahlen. Weitere Forderungen könnten hinzu kommen.

Die Nutzungsänderung beim Bauaufsichtsamt beantragen? Versuchen kann man es. Der Erfolg ist m.E. mehr als fraglich. Schon allein wegen der Anfrage steht man dann aber unter Beobachtung und irgendwann kommt ein Außendienstler des Amtes unangemeldet vorbei um die Lage zu peilen.


guterwolf 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 13:23

1 Raum wurde als Hobbyraum, der andere als Waschküche betitelt und die Dusche als Dusche, d.h. in allen Räumen wurden damals schon normale Fenster (Holz, teilweise mit Rolläden) eingebaut, in der Waschküche eine Außentür...

Da sich im Laufe des Lebens ja auch die Umstände ändern und der Sohn sein "eigenes" Reich haben wollte, nutzt er diese nun zum Wohnen und Schlafen.

guterwolf 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 13:28
@guterwolf

"Ausgebaut" ist eigentlich falsch ausgedrückt. Schon während der Bauzeit wurden die Räume mit Deckenputz und Wandputz wie in Wohnräumen versehen, Asphalt- und Estrich eingebracht und die Böden gefliest - dann normal tapeziert. Ebenfalls in allen 3 Räumen Heizkörper installiert - also im Nachhinein wurde praktisch nichts geändert...außer 1 Sauna entfernt :-)

Privatier59  07.08.2015, 13:36
@guterwolf

Das entspricht der üblichen Vorgehensweise und bringt trotzdem nichts: Es ist nun mal kein Wohnraum und wird wegen der zu geringen Deckenhöhe vermutlich auch nicht als solcher genehmigt. Ich würde mich mit einem ortsansässigen Architekten über die Chancen eines Nutzungsänderungsantrags unterhalten. Das kostet zwar zusätzlich Geld ist aber immer noch besser als durch einen unbedachten Änderungsantrag schlafende Hunde zu wecken.

Die Wohnung sollte von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden, bevor ihr sie vermietet, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Die lichte Raumhöhe könnte im Ausnahmefall genehmigt werden.

Die Vorschriften zur Mindesthöhe sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Wie es in Deiner Heimat aussieht, kannst Du leicht über Google erfahren.


guterwolf 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 14:35

Ich schrieb ja: 2,40 m lt. Vorschrift...