Rückzahlung von Steuern/-vorteil bei Verkauf von vermieteter Immobilie?

2 Antworten

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Bei verkauf einer vermieteten Immobilie (nur dann darf man steuerlich überhaupt etwas abschreiben) VOR abwarten der Spelulationsfrist von derzeit 10 Jahren MUSS der Gewinn versteuert werden.

Und dieser Gewinn berechnet sich aus:

  • Verkaufserlös
  • minus Anschafungskosten
  • minus Abschreibung
  • ergibt: Gewinn (oder Verlust)

und dieser ist dann zu versteuern. Sogesehen könnte man (auf den ersten Blick) meinen, dass man durch Abzug der Abschreibung den Gewinn und damit die Steuer erhöht (was ja auch stimmt), aber defakto wurde der abgeschriebene Teil ja schon zuvor steuerlich abgezogen, so dass diese Rechnung stimmt und nichts doppelt versteuert wird

Aber nach 10Jahren (Spekulationsfrist) sind Gewinne steuerfrei.

PS: oder geht es um Wohnriester? Da sieht es anders aus ...


alessio 
Beitragsersteller
 04.08.2011, 00:23

nein, nein! Kein Riester!

Die Antwort ist perfekt!