Rückzahlung von Steuern/-vorteil bei Verkauf von vermieteter Immobilie?
kann es vorkommen, dass man den Steuervorteil (z.B. Abschreibung etc) beim Verkauf einer vermieteten Immobilie zurückzahlen muss und wenn ja, in welchem Fall? Oder ist das ausgeschlossen?
Mir ist sowas zu Ohren gekommen, leider erinnere ich mich nicht mehr an den Fall.
2 Antworten
Bei verkauf einer vermieteten Immobilie (nur dann darf man steuerlich überhaupt etwas abschreiben) VOR abwarten der Spelulationsfrist von derzeit 10 Jahren MUSS der Gewinn versteuert werden.
Und dieser Gewinn berechnet sich aus:
- Verkaufserlös
- minus Anschafungskosten
- minus Abschreibung
- ergibt: Gewinn (oder Verlust)
und dieser ist dann zu versteuern. Sogesehen könnte man (auf den ersten Blick) meinen, dass man durch Abzug der Abschreibung den Gewinn und damit die Steuer erhöht (was ja auch stimmt), aber defakto wurde der abgeschriebene Teil ja schon zuvor steuerlich abgezogen, so dass diese Rechnung stimmt und nichts doppelt versteuert wird
Aber nach 10Jahren (Spekulationsfrist) sind Gewinne steuerfrei.
PS: oder geht es um Wohnriester? Da sieht es anders aus ...
Etwas detaillierter: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13460.xhtml?currentModule=home