Wie viel Zuschlag für Mitbenutzung von Haushaltsgeräten von Untermietern verlangen?

1 Antwort

Letztendlich ist das Verhandlungssache bzw. eine Frage der Festlegung im Mietvertrag.

Du kannst ja von üblichen Abschreibungsdauern ausgehen und mal sehen, was da zusammenkommt. Waschmaschine 600 EUR auf 10 Jahre, Kühlschrank 500 EUR auf 10 Jahre, Wäschetrockner 400 EUR auf 8 Jahre, Einbauküche mit 15.000 EUR auf 10 Jahre, ... Das wären also AfA von in Summe vielleicht (damit das Rechnen einfacher geht) 1.800 EUR p.a., d.h. 150 EUR p.m. Geteilt durch drei Parteien macht das 50 EUR im Monat.

Es kommt nun auf den Mietvertrag an, welche Regelung besteht bzw. durchgesetzt werden kann. Letztendlich sollte der Mietpreis ja die Mitnutzungskosten bereits enthalten...

PS: Was ist mit Badewanne/Dusche? Was ist mit dem Herd/Ofen? Wie wurde denn das im Mietvertrag geregelt?


katruskie 
Beitragsersteller
 13.11.2020, 00:31

Danke, das hilft mir schon einmal sehr weiter. Dusche, Ofen usw. habe ich nicht extra im Vertrag aufgelistet. Alle Geräte in der Wohnung stehen allen Bewohnern zur Verfügung. Ich hätte etwa 30 Euro pro Person für die Mitnutzung veranschlagt und denke nun, dass das auf jeden Fall angemessen ist.

gandalf94305  13.11.2020, 08:44
@katruskie

Wesentlich ist, dass Du den Betrag plausibilisieren kannst und er realistisch verargumentierbar ist. Die oben ausgerechneten 50 EUR waren auf Basis wilder Annahmen berechnet, d.h. die 30 EUR klingen zunächst mal von der Größenordnung her sinnvoll.