Darf man eine Wohnung, steuerlich gesehen, umsonst an einen Arbeitskollegen vermieten?

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Natürlich können Sie Teile einer Wohnung oder die gesamte Wohnung jemanden kostenlos überlassen, man kann dann aber nicht mehr von Vermietung sondern von einer Überlassung reden. Steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten sind aber nur bei Vermietung und Verpachtung und nicht bei Überlassung möglich.

Wenn Du die "vermietete" Wohnung steuerlich berücksichtigen willst, wird bei einer kostenlosen Überlassung bzw. Vermietung unter 2/3 des ortsüblichen Mietpreises keine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen sein. Werbungskosten für die Wohnung sind damit steuerlich nicht mehr wirksam.

Für die unentgeltlliche Überlassung selbst würdest Du keinen Mietvertrag, sondern einen Leihvertrag (§598 BGB) schließen. Insbesondere ist damit jedoch kein Mieterschutz gegeben.

Im Rahmen des Leihvertrags wird die Übernahme von Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Müll, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, ...) vereinbart. Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc. verbleiben bei Dir.

Wenn die Wohnung jemandem im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses überlassen wird, muß diese Person den geldwerten Vorteil des Wohnens versteuern.

Der Nachteil einer kostenlosen Vermietung wäre: Wird die Wohnung mietfrei überlassen, kann der Vermieter keinerlei Werbungskosten bei Renovierung oder Sanierung der Wohnung absetzen.

Bei einer kleinen Miete, kann der Vermieter die Werbungskosten für die Wohnung von der Steuer absetzen. Je nachdem wie viel Miete angesetzt wird; zum Beispiel 30 Prozent von der ortsüblichen Miete, dürfen die Ausgaben anteilig abgesetzt werden – also 30 Prozent aller Kosten.