Werbungskosten - Vermietung und Verpachtung (Anlage V)
Hi,
kann ich bei der Vermietung einen Pauschalbetrag für Hausverwaltungskosten absetzen? So 60€ oder so, meine ich mal irgendwann gehört zu haben? Stimmt das?
Und kann ich folgende Sachen, als Werbungskosten in der Anlage V absetzen: - Heckenschere - Kettensägebock - Bügelsäge - Impulsspritze?
Zu 100%?
Schonmal vielen Dank für nette und kompetente Antworten!
2 Antworten
Zu den Kostenpauschalen kann ich mich schlecht äußern, aber ca. € 20/Jahr habe ich schon für Telefonate und Porti als Werbungskosten abgesetzt.
Hinsichtlich "Heckenschere - Kettensägebock - Bügelsäge - Impulsspritze": Alles als Werbungskosten ansetzbar, da unter € 411 (oder so). Ist Impulsspritze ein Hochdruckreiniger?
Heckenschere geht nicht bei vermietetem Hausboot;-), wohl aber Bügelsäge!
Wenn zu 100 % vermietet, dann auch zu 100 % ansetzbar. Sonst nur zum vermieteten Anteil. Evtl. muß auch auf die übliche Nutzungszeit abgeschrieben werden, wenn über € 410 (ohne MWSt).
Solche Dinge kannst Du nur dann ansetzen, wenn Du auch entsprechenden Bedarf dazu hast, also die vermietete Immobilie auch einen Garten hat der mehr als ein Vorgärtlein ist. Und wenn Du in dem gleichen Anwesen wohnst, dann kann auch die Frage kommen, ob Du diese Anschaffungen nicht überwiegend aus privaten Gründen getätigt hast.
Pauschal werden je nach Anzahl der Mietwohnungen auch mehrere 100 € als Verwaltungskosten anerkannt.