Sind einzelne Lampen als GwG abzugsfähig?
Ich habe mitte des Jahres ein vermietetes Mehrfamilienhaus fertiggestellt. Die Mieter sind bereits eingezogen. Jetzt fallen noch so diverse Kleinarbeiten am Haus an, d. h. es müssen noch div. Lampen für Treppenaufgänge und den Keller angeschafft werden. Müssen diese noch zu den Herstellungskosten für das Haus mitgerechnet werden (bzgl. Abschreibung) oder kann ich die einzelnen Lampen direkt als GwG abschreiben?
2 Antworten
Wenn in den Aufgängen bisher keine Lampen waren, dann gehört es zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten.
Aber provbiere es doch. setze es als Reparaturen an (eingebaute Lampen sind kein GWG, weil nicht einzeln nutzbar), evtl. klappt es, sonst schreibt es das FA zu den Herstellungskosten.
Würd an deiner Stelle versuchen die Lampen als GWG zu verbuchen, macht sich steuerlich 2010 stärker bemerkbar als über die AFA von Herstellungs/Anschaffungskosten, da du die GWG´s mit dem kompletten Betrag ansetzen kannst.