Habe ich Anspruch auf den Waschmaschinenstellplatz eines anderen Mieters?
Guten Tag,
ich habe vor kurzem eine Wohnung bezogen, jedoch ist für mich kein Waschmaschinenstellplatz vorhanden. Mein Waschmaschinenstellplatz wird durch einen Junggesellen belegt, der zwei Wohnungen im Haus (eine gewerblich, die andere privat) angemietet hat und schwört, dass er beide Stellplätze benötige. Zudem wurde mir von der Vermietern mitgeteilt, dass er das Gewohnheitsrecht erhält, da er schon vor dem Hauskauf der Vermieter seit 1988 bis heute in dem Haus gelebt hat und somit dieses Gewohnheitsrecht erhält.
Ist das mit dem Gewohnheitsrecht so richtig? Oder kann ich da vielleicht sogar gegen vorgehen. Das Haus ist ein Altbau, hier könnte ja vielleicht das Recht auf modernes Wohnen greifen?
1 Antwort
Oder kann ich da vielleicht sogar gegen vorgehen.
Nein: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch wenn es eine Person ist, die zwei Wohnungen mietet, gilt: Ist kein Stellplatz mehr frei, bekommst du keinen. Mit Kellerabteilen oder PKW-Stellplätzen wäre es ja genauso und hat mit modernem Wohnen nichts zu tun.